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Wer alte IT-Hardware entsorgt, liest in Angeboten oft das Wort „Entsorgungsfachbetrieb“. Es klingt nach Formalie, ist aber eine der wichtigsten Fragen bei der Auswahl eines Dienstleisters. Denn als Unternehmen bleiben Sie für Ihre Abfälle verantwortlich, bis sie ordnungsgemäß verwertet sind. Dieser Beitrag erklärt, was ein Entsorgungsfachbetrieb ist, welche Pflichten das Elektro- und Elektronikgerätegesetz Unternehmen auferlegt und woran Sie eine rechtssichere IT-Entsorgung erkennen.

The most important in a nutshell

  • Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Unternehmen, das nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für bestimmte Entsorgungstätigkeiten zertifiziert ist und regelmäßig überprüft wird.
  • Das Zertifikat gilt nur für die darin genannten Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte. Ein Blick in das Dokument lohnt sich.
  • Nach dem ElektroG müssen Unternehmen Altgeräte getrennt erfassen, Batterien entnehmen und personenbezogene Daten selbst löschen lassen.
  • Vor dem Recycling steht die Wiederverwendung: Funktionsfähige IT sollte zuerst aufbereitet und weitergenutzt werden.

Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb?

Ein Entsorgungsfachbetrieb (kurz EfB) ist ein Betrieb, der Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, damit handelt oder makelt und dafür nach § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zertifiziert ist. Die Anforderungen an Organisation, Ausstattung, Personal und Zuverlässigkeit regelt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Zertifiziert wird durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft. Die Zertifizierung ist befristet und wird jährlich überprüft.

Für Sie als Auftraggeber ist das Zertifikat ein Qualitätsnachweis: Der Betrieb verfügt über geschultes Personal, geeignete Anlagen und eine Organisation, die Abfälle nachvollziehbar und gesetzeskonform behandelt.

Worauf Sie beim Zertifikat achten sollten

Angabe im Zertifikat Warum sie wichtig ist
Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten: Das Zertifikat gilt nur für die genannten Tätigkeiten.
Abfallarten (Abfallschlüssel) Für IT-Hardware sind etwa die Schlüssel 16 02 13*, 16 02 14, 20 01 35* und 20 01 36 der Abfallverzeichnis-Verordnung relevant. Das Sternchen kennzeichnet gefährliche Abfälle.
Standort Das Zertifikat bezieht sich auf bestimmte Betriebsstandorte.
Gültigkeit Ein abgelaufenes Zertifikat ist kein Nachweis. Prüfen Sie das Datum.
Zertifizierungsstelle Technische Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft.

Merksatz: „Entsorgungsfachbetrieb“ ist kein Titel für alles. Entscheidend ist, ob das Zertifikat genau die Tätigkeit und die Abfallart abdeckt, um die es bei Ihnen geht.

Welche Pflichten das ElektroG Unternehmen auferlegt

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht um. Es regelt, wie Elektro- und Elektronikaltgeräte gesammelt, behandelt und verwertet werden. Für Unternehmen als Besitzer von Altgeräten gilt vor allem:

  • Getrennt erfassen: Altgeräte gehören nicht in den Restmüll oder in gemischte Gewerbeabfälle.
  • Batterien entnehmen: Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind und sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, sind vorher zu entfernen.
  • Daten löschen: Nach § 10 ElektroG sind Endnutzer selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf Altgeräten vor der Entsorgung zu löschen.
  • Rücknahme gewerblicher Geräte: Für Geräte, die nicht aus privaten Haushalten stammen, sind nach § 19 ElektroG grundsätzlich die Hersteller zur Rücknahme verpflichtet. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Wichtig ist der Punkt Datenlöschung: Weder der Entsorger noch der Hersteller übernimmt diese Verantwortung automatisch. Wenn Sie einen Dienstleister damit beauftragen, sollte das ausdrücklich im Auftrag stehen, mit Nachweis je Gerät. Bei Second IT werden Datenträger vor der Verwertung zertifiziert gelöscht oder – wenn das nicht möglich ist – Datenträger zuvor vernichtet, nach DIN 66399 und zertifiziert für Sicherheitsstufe H-5.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Je nach Abfallart und Menge können weitere Pflichten bestehen, etwa aus der Nachweisverordnung oder der Gewerbeabfallverordnung.

Begriffe rund um die IT-Entsorgung

Term Bedeutung
ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Regelt Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten in Deutschland.
WEEE Directive Europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment).
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz. Legt unter anderem die Abfallhierarchie und die Regeln für Entsorgungsfachbetriebe fest.
Entsorgungsfachbetrieb (EfB) Nach § 56 KrWG zertifizierter Betrieb für die im Zertifikat genannten Tätigkeiten und Abfallarten.
Erstbehandlung Erster Behandlungsschritt eines Altgeräts nach der Sammlung, etwa Schadstoffentfrachtung und Zerlegung. Sie darf nur in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen erfolgen.
Preparation for reuse Prüfen, Reinigen und Reparieren, damit ein Altgerät ohne weitere Vorbehandlung wieder genutzt werden kann.

Warum das Thema wichtiger wird

Elektroschrott ist der am schnellsten wachsende Abfallstrom der Welt. Laut Global E-Waste Monitor 2024 der Vereinten Nationen (UNITAR und ITU) fielen 2022 weltweit 62 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Nur 22,3 % davon wurden nachweislich gesammelt und recycelt. Die EU-Richtlinie gibt seit 2019 eine Sammelquote von 65 % vor. Deutschland liegt nach Angaben des Umweltbundesamts seit Jahren deutlich darunter. Weitere Zahlen finden Sie in unserem Beitrag mit Fakten über Elektroschrott.

Für Unternehmen bedeutet das: Kunden, Prüfer und Berichtspflichten fragen zunehmend genauer nach, was mit ausgemusterter IT passiert. Wer bei der Verwertung saubere Nachweise hat, kann sie auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen – etwa bei den Scope-3-Emissionen der IT.

Erst wiederverwenden, dann recyceln

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt in § 6 eine klare Rangfolge fest, die sogenannte Abfallhierarchie:

  1. Avoidance
  2. Preparation for reuse
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, zum Beispiel energetisch
  5. Elimination

Für IT-Hardware heißt das: Ein funktionsfähiges Notebook zu recyceln ist nicht die beste Lösung. Besser ist es, das Gerät zu löschen, aufzubereiten und weiter zu nutzen. Second IT setzt genau hier an: Funktionsfähige Geräte gehen in die Aufbereitung für ein zweites Leben – über 180.000 Geräte wurden nach Angaben des Unternehmens bereits wiederaufbereitet. Nur was nicht mehr nutzbar ist, wird zerlegt und recycelt. Weitere Strategien beschreibt unser Beitrag E-Waste vermeiden.

So sieht eine rechtssichere IT-Entsorgung aus

  1. Record contents: Gerätetyp, Hersteller, Modell, Seriennummer und Zustand.
  2. Daten- und Wertprüfung: Welche Geräte haben Datenträger, welche haben noch einen Marktwert?
  3. Service providers check: Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, Abfallschlüssel, Datenschutz-Zertifikate, Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  4. Sicherer Transport: Verplombt, dokumentiert, ohne Zwischenlager.
  5. Datenlöschung oder Vernichtung: Mit Nachweis je Seriennummer.
  6. Verwertung nach Abfallhierarchie: Wiederverwendung vor Recycling.
  7. Schadstoffe: Batterien, Akkus und andere gefährliche Bestandteile werden getrennt und fachgerecht behandelt.
  8. Nachweise ablegen: Lösch- und Vernichtungszertifikate, Entsorgungsnachweise, gegebenenfalls Umweltbilanz.

Ein häufig übersehener Fall sind Multifunktionsgeräte – mehr dazu im Ratgeber Drucker und Kopierer mit Festplatte entsorgen.

Was Second IT als Entsorgungsfachbetrieb abdeckt

Second IT ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Dazu kommen Managementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO/IEC 27001. Die Nachweise finden Sie auf der Seite mit den Zertifikaten von Second IT.

Zur IT-Entsorgung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz gehören die Demontage der Geräte, die Sicherung funktionaler Bauteile, die fachgerechte Behandlung von Schadstoffen und die Rückgewinnung von Rohstoffen wie Metallen und Kunststoffen. Rund 200.000 Geräte hat Second IT nach eigenen Angaben bereits sicher entsorgt. Sie erhalten Recycling- und Entsorgungsnachweise, die Sie für CSR- und ESG-Berichte nutzen können, auf Wunsch auch eine jährliche, individuelle Umweltbilanz.

Typische Fehler bei der Entsorgung von IT-Hardware

  • Altgeräte im Gewerbeabfall: Monitore, Tastaturen oder Netzteile landen im gemischten Container, obwohl sie Elektroaltgeräte sind.
  • Akkus bleiben im Gerät: Lithium-Akkus in Notebooks und Smartphones können bei falscher Behandlung Brände verursachen. Sie gehören in eine getrennte Erfassung.
  • Daten werden vergessen: Das Gerät wird ordnungsgemäß entsorgt, aber niemand hat die Festplatte gelöscht. Nach § 10 ElektroG ist das Ihre Aufgabe.
  • Recycling vor Wiederverwendung: Funktionsfähige Geräte werden geschreddert, obwohl sie ein zweites Leben haben könnten.
  • Keine Nachweise: Am Ende gibt es nur eine Rechnung, aber keine Liste, welche Geräte wie verwertet wurden.
  • Abgelaufene Zertifikate: Der Dienstleister war einmal Entsorgungsfachbetrieb, das aktuelle Zertifikat fehlt.

Checkliste: Den richtigen Entsorger auswählen

  • Liegt ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb vor, das Tätigkeit, Abfallart und Standort abdeckt?
  • Werden Datenträger vor der Verwertung gelöscht oder vernichtet, mit Nachweis je Seriennummer?
  • Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO?
  • Werden funktionsfähige Geräte wiederverwendet, statt sofort recycelt zu werden?
  • Wie sieht der Transport aus, und wer führt ihn durch?
  • Welche Nachweise erhalten Sie am Ende, und eignen sie sich für Ihre Berichte?

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Häufige Fragen zu Entsorgungsfachbetrieb und ElektroG

Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb?

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb, der für bestimmte Entsorgungstätigkeiten nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz zertifiziert ist. Die Anforderungen regelt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Zertifiziert wird durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft, die Zertifizierung wird jährlich überprüft.

Muss ich IT-Hardware über einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgen?

Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht, aber Sie bleiben für die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle verantwortlich. Ein Entsorgungsfachbetrieb gibt Ihnen die Sicherheit, dass Organisation, Personal und Anlagen geprüft sind. Für gewerbliche Altgeräte sind außerdem die Rücknahmewege der Hersteller nach § 19 ElektroG möglich.

Wer ist nach dem ElektroG für die Datenlöschung verantwortlich?

Der Endnutzer, also Ihr Unternehmen. § 10 ElektroG stellt klar, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten verantwortlich sind. Sie können damit einen Dienstleister beauftragen. Dann sollten Sie für jedes Gerät einen Lösch- oder Vernichtungsnachweis erhalten.

Welche Abfallschlüssel gelten für alte IT-Geräte?

Häufig sind es 16 02 13* und 16 02 14 für gebrauchte Geräte aus Gewerbe und Industrie sowie 20 01 35* und 20 01 36 für Geräte aus dem Siedlungsabfall. Das Sternchen kennzeichnet gefährliche Abfälle. Die genaue Zuordnung hängt vom Gerät ab. Ihr Entsorger hilft bei der Einstufung.

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