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Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Thema: Datenschutz & Recht · Aktualisiert: 10/2026

Ein ehemaliger Kunde verlangt, dass seine Daten gelöscht werden. Die Datensätze im CRM sind schnell entfernt. Doch was ist mit Backups, alten Notebooks im Lager oder dem Server, der letzte Woche abgebaut wurde? Das Recht auf Löschung reicht weiter, als viele denken.

Kurz erklärt

Das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auch „Recht auf Vergessenwerden“ genannt, verpflichtet Verantwortliche, personenbezogene Daten auf Verlangen oder von sich aus unverzüglich zu löschen, wenn ein gesetzlicher Löschgrund vorliegt. Typische Gründe sind ein entfallener Zweck oder ein Widerruf der Einwilligung. Für die IT-Ausmusterung heißt das: Auch auf ausgemusterten Datenträgern dürfen keine Daten zurückbleiben, die längst hätten gelöscht werden müssen.

Was steht in Art. 17 DSGVO?

Art. 17 Abs. 1 DSGVO nennt sechs Löschgründe. Liegt einer davon vor, muss der Verantwortliche die Daten löschen, auch ohne Antrag.

Löschgrund (Art. 17 Abs. 1) Beispiel
a) Zweck entfallen Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen, die Frist für Ansprüche abgelaufen
b) Einwilligung widerrufen Newsletter-Abmeldung ohne andere Rechtsgrundlage
c) Berechtigter Widerspruch Widerspruch gegen Direktwerbung
d) Unrechtmäßige Verarbeitung Daten wurden ohne Rechtsgrundlage erhoben
e) Rechtliche Löschpflicht Ein Gesetz schreibt die Löschung vor
f) Daten von Kindern aus Online-Diensten Einwilligung eines Kindes bei einem Online-Angebot

Hat der Verantwortliche die Daten veröffentlicht, muss er nach Abs. 2 zusätzlich angemessene Schritte unternehmen, um andere Verantwortliche über das Löschverlangen zu informieren. Auf einen Antrag hin muss er nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Wann gilt das Recht nicht?

Art. 17 Abs. 3 DSGVO kennt Ausnahmen. Die wichtigste für Unternehmen ist eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, etwa für Buchungsbelege oder Handelsbriefe. Weitere Ausnahmen betreffen die Meinungsfreiheit, die öffentliche Gesundheit, Archiv- und Forschungszwecke sowie die Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Solange eine Aufbewahrungsfrist läuft, werden die Daten nicht gelöscht, sondern gesperrt und erst nach Fristablauf entfernt.

Was bedeutet das für ausgemusterte IT?

Löschen im Sinne der DSGVO heißt: Die Daten sind so entfernt, dass sie nicht mehr ohne unverhältnismäßigen Aufwand wiederhergestellt werden können. Ein Papierkorb oder eine Schnellformatierung genügt dafür nicht. Das betrifft auch ausgemusterte Geräte:

  • Auf alten Festplatten liegen oft Kopien von Daten, die in den aktiven Systemen schon gelöscht sind.
  • Durch Datenremanenz bleiben Reste auch nach dem Löschen im Dateisystem lesbar.
  • Wer Altgeräte ungelöscht weitergibt, verarbeitet Daten ohne Rechtsgrundlage weiter und verstößt gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung.

Ein Löschkonzept legt fest, wann welche Daten gelöscht werden und wie das bei Geräten am Ende ihrer Nutzung geschieht.

Merksatz: Ein Löschantrag ist erst vollständig erfüllt, wenn die Daten auch auf Kopien, Backups und ausgemusterten Datenträgern unlesbar sind – soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Recht auf Löschung bei Second IT

Für ausgemusterte Hardware übernimmt Second IT den physischen Teil des Löschens. Jedes Gerät wird mit Blancco gelöscht, auch versteckte Bereiche wie HPA und DCO, und erhält ein digital signiertes Löschzertifikat mit Seriennummer. Damit dokumentieren Sie, dass auf ausgemusterten Datenträgern keine Daten zurückbleiben. Mehr zu den Maßnahmen zur Datensicherheit und im Beitrag Datenschutz bei Festplatten. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Art. 17 DSGVO

Was ist der Unterschied zwischen Recht auf Löschung und Recht auf Vergessenwerden?

Es ist dasselbe Recht. Art. 17 DSGVO trägt beide Bezeichnungen in der Überschrift. „Vergessenwerden“ betont die Pflicht aus Abs. 2, auch Dritte über veröffentlichte Daten zu informieren.

Müssen Daten auch aus Backups gelöscht werden?

Grundsätzlich ja, sobald ein Löschgrund vorliegt. In der Praxis werden Backups oft nach festen Zyklen überschrieben. Wichtig ist, dass gelöschte Daten nicht aus einem Backup zurück in den aktiven Betrieb gelangen und alte Sicherungsmedien am Ende sicher gelöscht oder vernichtet werden.

Wie schnell muss ich auf einen Löschantrag reagieren?

Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang. In komplexen Fällen ist eine Verlängerung um zwei weitere Monate möglich. Die betroffene Person ist dann innerhalb der ersten Frist zu informieren.

Löschpflichten erfüllen – auch auf ausgemusterten Datenträgern.

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