ESRS
Thema: Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft & ESG · Aktualisiert: 10/2026
Seit der CSRD reicht es für berichtspflichtige Unternehmen nicht mehr, Nachhaltigkeit frei zu beschreiben. Was in einen Nachhaltigkeitsbericht gehört, legen die ESRS fest. Hier erfahren Sie, was die Standards regeln, was sich durch die Vereinfachung 2026 geändert hat und wo IT-Hardware ins Spiel kommt.
Stand: 10/2026
Kurz erklärt
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die verbindlichen EU-Standards, nach denen Unternehmen im Rahmen der CSRD über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berichten. Sie legen fest, welche Angaben zu Themen wie Klima, Ressourcennutzung oder Belegschaft gemacht werden müssen. Für IT-Hardware sind vor allem die Angaben zu Klimaemissionen und zur Kreislaufwirtschaft relevant.
Was sind die ESRS?
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ESRS beschreiben, wie dieser Bericht aussieht. Entwickelt wurden sie von der EFRAG, einem Beratungsgremium der EU-Kommission. Die Kommission erlässt sie als delegierten Rechtsakt.
Kern der ESRS ist die doppelte Wesentlichkeit: Ein Unternehmen berichtet über Themen, bei denen es selbst Mensch und Umwelt wesentlich beeinflusst, und über Themen, die finanziell wesentlich auf das Unternehmen zurückwirken. Nur wesentliche Themen müssen berichtet werden.
Aufbau der ESRS
| Bereich | Standards | Bezug zu IT-Hardware |
|---|---|---|
| Übergreifend | ESRS 1 (allgemeine Anforderungen), ESRS 2 (allgemeine Angaben) | Wesentlichkeitsanalyse, Berichtsgrenzen |
| Umwelt | E1 Klimawandel, E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser, E4 Biodiversität, E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | E1: Emissionen aus Herstellung und Nutzung; E5: Ressourcenzuflüsse und -abflüsse, Abfall |
| Soziales | S1 bis S4 (eigene Belegschaft, Wertschöpfungskette, Gemeinschaften, Verbraucher) | Arbeitsbedingungen in der Lieferkette |
| Governance | G1 Unternehmensführung | Lieferantenmanagement |
Für ausgemusterte IT ist vor allem ESRS E5 wichtig: Dort geht es unter anderem um Abfälle, ihre Verwertungswege und den Anteil, der wiederverwendet oder recycelt wird. Die Emissionen aus Herstellung und Entsorgung von Hardware zählen zu Scope 3 und gehören zu ESRS E1. Mehr dazu im Ratgeber Scope-3-Emissionen der IT-Hardware.
Was sich 2026 geändert hat
Mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket hat die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich vereinfacht. Der Anwendungsbereich der CSRD wurde auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz begrenzt. Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission überarbeitete ESRS als delegierten Rechtsakt angenommen. Sie enthalten deutlich weniger Pflichtangaben; die geplanten branchenspezifischen Standards entfallen. Die überarbeiteten Standards sollen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 gelten, sofern Parlament und Rat nicht widersprechen.
Wer in Deutschland ab wann berichten muss, hängt zusätzlich von der nationalen Umsetzung der CSRD ab. Prüfen Sie den aktuellen Stand mit Ihrer Wirtschaftsprüfung oder Rechtsberatung; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Merksatz: Auch wenn Ihr Unternehmen selbst nicht berichten muss – große Kunden fragen Daten aus ihrer Lieferkette ab, und die orientieren sich an den ESRS.
ESRS und Second IT
Für Ihre Berichterstattung liefert Second IT Recycling- und Entsorgungsnachweise, die sich für CSR- und ESG-Reporting eignen, sowie auf Wunsch eine jährliche, individuelle Umweltbilanz. Wiederverwendung hat dabei Vorrang vor Recycling. Mehr zur IT-Entsorgung mit ESG-Nachweisen.
Häufige Fragen zu den ESRS
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?
Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die festlegt, wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss. Die ESRS sind die Standards, die festlegen, was in diesem Bericht steht und wie berichtet wird.
Muss ein mittelständisches Unternehmen nach ESRS berichten?
Nach den Omnibus-Änderungen fallen viele Mittelständler aus der Berichtspflicht heraus (Stand: 10/2026). Sie können aber als Zulieferer Anfragen berichtspflichtiger Kunden erhalten. Für kleinere Unternehmen gibt es zudem einen freiwilligen Standard.
Welche ESRS-Angaben betreffen ausgemusterte IT?
Vor allem ESRS E5 mit Angaben zu Abfällen und deren Verwertungswegen sowie ESRS E1, wenn Emissionen aus Herstellung und Entsorgung von Hardware wesentlich sind. Nachweise des Entsorgers über Wiederverwendung und Recycling liefern dafür Daten.
Verwandte Begriffe
Entsorgungs- und Recyclingnachweise für Ihr ESG-Reporting.
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