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CSRD

Thema: Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft & ESG · Aktualisiert: 10/2026

Die CSRD hat Nachhaltigkeitsberichte in der EU auf eine neue Grundlage gestellt – und wurde kurz darauf durch den EU-Omnibus wieder deutlich zurückgeschnitten. Dieser Eintrag gibt einen Überblick über die Richtlinie, ihren aktuellen Anwendungsbereich und den Bezug zu IT-Hardware. Stand: 10/2026.

Kurz erklärt

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet erfasste Unternehmen, im Lagebericht nach einheitlichen Standards, den ESRS, über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten und den Bericht prüfen zu lassen. Für die IT-Ausmusterung bedeutet die CSRD, dass Wiederverwendung, Recycling und Emissionen von Hardware belegbar sein müssen, wenn diese Themen wesentlich sind.

Was ist die CSRD?

Die CSRD trat Anfang 2023 in Kraft und löste die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ab. Sie ändert vor allem die EU-Bilanzrichtlinie. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der NFRD:

  • Einheitliche Standards: Berichtet wird nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
  • Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen berichten über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft und über finanzielle Risiken und Chancen für sich selbst.
  • Prüfpflicht: Der Nachhaltigkeitsbericht wird extern geprüft, zunächst mit begrenzter Sicherheit.
  • Lagebericht und digitales Format: Die Angaben stehen im Lagebericht und werden maschinenlesbar ausgezeichnet.

Wer ist betroffen? (Stand: 10/2026)

Schritt Was gilt
Ursprüngliche CSRD Stufenweise Ausweitung auf große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU; erste Unternehmen berichten für das Geschäftsjahr 2024
„Stop-the-Clock“ (Richtlinie (EU) 2025/794) Verschiebung der späteren Anwendungswellen um zwei Jahre
Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 In Kraft seit 18. März 2026; berichtspflichtig sind grundsätzlich nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz
Überarbeitete ESRS Delegierte Verordnung der EU-Kommission vom 3. Juli 2026 mit deutlich weniger Datenpunkten
Deutschland Die Umsetzung erfolgt über ein CSRD-Umsetzungsgesetz zur Änderung des HGB; maßgeblich ist der jeweils verkündete Gesetzesstand

Durch den Omnibus schrumpft der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark. Viele Mittelständler sind nicht mehr direkt erfasst. Indirekt bleibt das Thema relevant: Berichtspflichtige Kunden fragen Daten bei ihren Lieferanten und Dienstleistern ab. Prüfen Sie den genauen Zeitpunkt der Erstanwendung für Ihr Unternehmen mit Ihrer Wirtschaftsprüfung. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Bedeutung für IT-Hardware

IT-Hardware berührt mehrere Themenstandards. Herstellung, Transport und Entsorgung der Geräte verursachen Emissionen, die als Scope-3-Emissionen in ESRS E1 einfließen können (siehe Scope 1, 2 und 3). Beschaffung und Ausmusterung sind Ressourcenzu- und -abflüsse nach ESRS E5. Und auf ausgemusterten Geräten liegen Daten, deren Schutz zur Unternehmensführung gehört.

Für den Bericht zählen Zahlen mit Belegen: wie viele Geräte wiederverwendet, recycelt oder beseitigt wurden, mit Entsorgungsnachweisen und Löschzertifikaten. Wie die Emissionsseite für IT-Hardware aussieht, erklärt der Ratgeber Scope-3-Emissionen von IT-Hardware und CSRD.

Merksatz: Auch wer nicht selbst nach CSRD berichtet, liefert oft Daten an Kunden, die es tun.

CSRD und Second IT

Second IT stellt Recycling- und Entsorgungsnachweise für das CSR- und ESG-Reporting bereit, dazu ein digital signiertes Löschzertifikat je Gerät, Audit-Berichte im Kundenportal und eine jährliche, individuelle Umweltbilanz. Geräte werden nach dem Grundsatz Wiederverwendung vor Recycling aufbereitet und wiedervermarktet. Was nicht mehr nutzbar ist, entsorgt Second IT als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Mehr zur Entsorgung mit Nachweisen.

Häufige Fragen zur CSRD

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?

Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die festlegt, wer berichten muss und wie der Bericht geprüft wird. Die ESRS sind die Standards, die festlegen, was im Bericht steht.

Gilt die CSRD nach dem Omnibus noch für mein Unternehmen?

Grundsätzlich berichtspflichtig sind nach der Omnibus-Richtlinie Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz (Stand: 10/2026). Für Konzerne, Nicht-EU-Unternehmen und Übergangsfälle gelten Sonderregeln. Lassen Sie die Einordnung fachlich prüfen.

Welche Rolle spielt ausgemusterte IT im CSRD-Bericht?

Sie kann bei den Themen Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) und bei Scope-3-Emissionen (ESRS E1) auftauchen, wenn diese Themen wesentlich sind. Wichtig sind belastbare Mengen und Nachweise über die Verwertungswege.

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