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Anlagenabgang

Thema: IT-Lifecycle, Steuern & Finanzen · Aktualisiert: 10/2026

Kurz erklärt

Ein Anlagenabgang ist das Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Anlagevermögen, etwa durch Verkauf, Verschrottung, Diebstahl oder Entnahme. In der Buchhaltung wird das Gut zum Abgangszeitpunkt mit seinem Restbuchwert ausgebucht und einem eventuellen Erlös gegenübergestellt. Bei ausgemusterter IT braucht der Abgang einen Beleg, zum Beispiel eine Rechnung oder ein Verschrottungsprotokoll.

So wird ein Anlagenabgang gebucht

Bis zum Abgang wird das Gut zeitanteilig abgeschrieben. Danach wird der verbleibende Restbuchwert ausgebucht. Bei einem Verkauf entsteht ein Erlös, der in der Regel umsatzsteuerpflichtig ist. Liegt der Nettoerlös über dem Restbuchwert, ergibt sich ein Gewinn aus dem Anlagenabgang, liegt er darunter, ein Verlust.

Abgangsart Typischer Beleg
Verkauf Rechnung bzw. Gutschrift des Käufers
Verschrottung oder Entsorgung Verschrottungsprotokoll, Entsorgungsnachweis
Diebstahl oder Verlust Anzeige, interne Meldung

Ein Buchungsbeispiel und eine Vorlage zeigt unser Ratgeber Verschrottungsprotokoll für IT. Dieser Eintrag ersetzt keine Steuerberatung.

Anlagenabgang bei ausgemusterter IT

Für IT-Hardware sollten Sie zum Abgang zwei Dinge belegen können: den buchhalterischen Vorgang und den Verbleib der Daten. Ideal ist ein gemeinsamer Bezug über Inventarnummer und Seriennummer im Anlagenverzeichnis. Geräte im Sammelposten werden dagegen nicht einzeln ausgebucht. Second IT registriert jedes Gerät per Seriennummer und liefert ein digital signiertes Löschzertifikat je Gerät, beim Ankauf zusätzlich den Kaufbeleg. Mehr zur Bestandsanalyse und Marktbewertung.

Häufige Fragen zum Anlagenabgang

Was passiert mit dem Restbuchwert beim Verkauf?

Er wird ausgebucht und dem Nettoerlös gegenübergestellt. Die Differenz ist ein Gewinn oder Verlust aus dem Anlagenabgang.

Brauche ich für verschrottete Geräte einen Beleg?

Ja. Ein Verschrottungsprotokoll oder Entsorgungsnachweis belegt den Abgang gegenüber Finanzamt und Prüfern. Für Datenträger kommt der Lösch- oder Vernichtungsnachweis hinzu.

Was ist, wenn ein Gerät vollständig abgeschrieben ist?

Dann ist der Restbuchwert null oder ein Erinnerungswert. Ein Verkaufserlös führt in voller Höhe zu einem Ertrag.

Ankauf mit Beleg und Löschzertifikat je Gerät.

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