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Entsorgung, Recycling & Umweltrecht

Nicht jedes Gerät kann weiterverwendet werden. Was defekt oder veraltet ist, wird zu Elektroschrott. Für seine Entsorgung gelten in Deutschland klare Regeln – vor allem das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sie legen fest, wer verantwortlich ist, wie Abfälle eingestuft werden und welche Nachweise nötig sind.

In diesem Thema erklären wir die wichtigsten Begriffe: Abfallhierarchie, Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, Abfallschlüssel, gefährlicher Abfall, Entsorgungsnachweis und eANV. Dazu kommen Begriffe aus dem ElektroG wie WEEE-Reg.-Nr., stiftung ear, Sammelgruppe und B2B-Geräte sowie Recycling-Themen wie Erstbehandlungsanlage, Schadstoffentfrachtung und Edelmetallrückgewinnung.

Das Glossar richtet sich an Umweltbeauftragte, Facility Management und IT-Verantwortliche. Es gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurz erklärt

Die Abfallhierarchie gibt die Reihenfolge vor: vermeiden, wiederverwenden, recyceln, sonst verwerten, zuletzt beseitigen. Für IT-Altgeräte gelten KrWG und ElektroG. Wer Geräte entsorgt, bleibt als Abfallerzeuger verantwortlich und sollte Nachweise eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs erhalten.

Die Begriffe im Überblick

So hängt alles zusammen

  1. Die Abfallhierarchie nach dem KrWG gibt die Reihenfolge vor: Zuerst wird geprüft, ob eine Preparation for reuse möglich ist.
  2. Was nicht wiederverwendet werden kann, ist Elektroschrott. Als Abfallerzeuger stuft das Unternehmen ihn über einen Abfallschlüssel ein, zum Beispiel 16 02 14 oder 16 02 13*.
  3. Das ElektroG regelt Rücknahme und Behandlung. Hersteller sind bei der stiftung ear registriert und tragen eine WEEE-Reg.-Nr.; für B2B-Geräte gelten eigene Regeln.
  4. In einer Erstbehandlungsanlage folgt die Schadstoffentfrachtung, danach Recycling und Edelmetallrückgewinnung.
  5. One Entsorgungsnachweis belegt den Verbleib – bei gefährlichem Abfall elektronisch über das eANV.

Passende Leistung

IT disposal: Second IT ist Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Geräte werden fachgerecht zerlegt, Schadstoffe sicher behandelt, und Sie erhalten Recycling- und Entsorgungsnachweise für Ihr CSR- oder ESG-Reporting.

Certificates: Dort finden Sie die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und das Umweltmanagement nach ISO 14001.

Ratgeber

Häufige Fragen

Dürfen alte Firmen-Notebooks in den Restmüll?

Nein. Elektroaltgeräte müssen getrennt gesammelt und fachgerecht behandelt werden. Unternehmen geben sie in der Regel an einen zertifizierten Entsorger ab.

Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb?

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist nach § 56 KrWG zertifiziert und wird regelmäßig überwacht. Die Zertifizierung zeigt, dass Organisation, Ausstattung und Personal die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Welche Nachweise sollte ich bei der IT-Entsorgung erhalten?

Mindestens einen Entsorgungsnachweis oder ein Entsorgungszertifikat mit Mengen und Abfallschlüsseln. Sind Datenträger dabei, kommen Lösch- oder Vernichtungszertifikate hinzu.

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