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Recht auf Reparatur

Thema: Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft & ESG · Aktualisiert: 10/2026

Ein Display gesprungen, ein Akku schwach – und der Hersteller empfiehlt ein neues Gerät. Das „Recht auf Reparatur“ soll das ändern. In der EU gilt es seit Sommer 2026 mit neuen Pflichten für Hersteller und Verkäufer. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt und was es für Unternehmen und ihre IT bedeutet.

Stand: 10/2026

Kurz erklärt

Das Recht auf Reparatur (englisch: Right to Repair) ist ein Bündel von EU-Regeln, das Reparaturen gegenüber dem Neukauf stärken soll, vor allem die Richtlinie (EU) 2024/1799. Sie verpflichtet Hersteller bestimmter Produkte, diese auch nach Ablauf der Gewährleistung zu reparieren, und macht Ersatzteile und Reparaturinformationen leichter zugänglich. Für IT bedeutet das längere Nutzung und mehr Spielraum für Wiederverwendung.

Was regelt das Recht auf Reparatur?

Der Begriff umfasst mehrere Regelwerke, die zusammenwirken:

Regelwerk Inhalt Bezug zu IT
Richtlinie (EU) 2024/1799 Reparaturpflicht der Hersteller für bestimmte Produkte, Europäisches Formular für Reparaturinformationen, Online-Plattform für Reparaturen, Gewährleistungsverlängerung bei Reparatur Erfasst u. a. Smartphones, Tablets, Displays sowie Server und Datenspeicherprodukte
Ökodesign-Verordnung (ESPR) und Durchführungsmaßnahmen Anforderungen an Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit, Haltbarkeit Produktgruppenbezogene Vorgaben, etwa für Smartphones und Tablets
Energieverbrauchskennzeichnung Reparierbarkeitsklasse auf dem Label für bestimmte Produkte Smartphones und Tablets

Die Reparaturpflicht der Richtlinie gilt für Produkte, für die EU-Recht Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt, etwa über Durchführungsmaßnahmen zur Ökodesign-Verordnung (ESPR). Hersteller müssen diese Produkte auf Anfrage von Verbrauchern unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt in angemessener Zeit reparieren. Ersatzteile sollen zu angemessenen Preisen erhältlich sein, und technische Hürden gegen unabhängige Werkstätten sind eingeschränkt.

Umsetzung in Deutschland

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 31. Juli 2026 umsetzen. Der Bundestag hat das deutsche Umsetzungsgesetz am 25. Juni 2026 beschlossen. Die Regeln wirken vor allem im Kaufrecht des BGB: Wählt ein Verbraucher bei einem Mangel die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate. Die Reparierbarkeit wird zudem als Eigenschaft der Kaufsache berücksichtigt. Für Verträge zwischen Unternehmen gelten teils spätere Fristen und mehr Gestaltungsspielraum. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das für Unternehmen und ihre IT bedeutet

  • Längere Nutzung: Wenn Ersatzteile und Reparaturanleitungen länger verfügbar sind, lohnt es sich eher, Geräte zu reparieren statt sie auszutauschen.
  • Höherer Restwert: Reparierbare Geräte lassen sich nach der Erstnutzung besser aufbereiten und weiterverkaufen.
  • Beschaffung: Reparierbarkeit wird zu einem Kriterium beim Einkauf, etwa über Angaben wie den Reparierbarkeitsindex.
  • Gegenpol zur Obsoleszenz: Das Recht auf Reparatur richtet sich gegen Praktiken, die Geräte vorzeitig unbrauchbar machen. Mehr dazu im Eintrag Geplante Obsoleszenz.

Warum längere Nutzung ein Hebel für nachhaltige IT ist, beschreibt unser Beitrag Bye-bye Wegwerfkultur.

Merksatz: Das Recht auf Reparatur verlängert nicht die Lebensdauer Ihrer Geräte – aber es macht es leichter, sie selbst zu verlängern.

Reparatur bei Second IT

Second IT repariert und rüstet ausgemusterte IT-Geräte auf, um sie wieder in den Markt zu bringen: mit Diagnose und Prüfbericht, Austausch defekter Komponenten durch geprüfte Ersatzteile, Gehäuse- und Displayreparatur, Systemaufrüstung und abschließenden Funktionstests. Lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, werden Ersatzteile gewonnen. Mehr zur Reparatur von IT-Hardware.

Häufige Fragen zum Recht auf Reparatur

Gilt das Recht auf Reparatur auch für Unternehmen?

Die Reparaturpflicht der Hersteller richtet sich an Verbraucher. Unternehmen profitieren indirekt über bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Informationen. Im deutschen Kaufrecht gelten für Verträge zwischen Unternehmen teils abweichende Regeln und spätere Fristen (Stand: 10/2026).

Welche IT-Produkte sind erfasst?

Die Richtlinie nennt unter anderem Smartphones und Tablets, elektronische Displays sowie Server und Datenspeicherprodukte. Der Katalog kann sich erweitern, wenn die EU für weitere Produkte Reparierbarkeitsanforderungen festlegt.

Verlängert eine Reparatur die Gewährleistung?

Ja, beim Verbrauchsgüterkauf: Wählt der Verbraucher bei einem Mangel die Reparatur statt eines Austauschs, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Reparieren, aufbereiten, weiterverwenden – statt entsorgen.

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