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DSGVO-Bußgeld

Thema: Datenschutz & Recht · Aktualisiert: 10/2026

Kurz erklärt

Ein DSGVO-Bußgeld ist eine Geldbuße, die eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 83 DSGVO bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängt. Je nach Verstoß reicht der Rahmen bis 10 Millionen Euro oder 2 % beziehungsweise bis 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei der IT-Ausmusterung drohen Bußgelder etwa nach Datenpannen durch ungelöschte Altgeräte.

Wie hoch kann ein Bußgeld nach Art. 83 DSGVO sein?

Stap Beispiele für Verstöße Höchstrahmen
Art. 83 Abs. 4 Pflichten des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters, etwa Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) und Meldung von Datenpannen (Art. 33, 34) 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes
Art. 83 Abs. 5 Grundsätze der Verarbeitung (Art. 5), Rechtsgrundlagen, Rechte der Betroffenen 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes

Innerhalb dieses Rahmens berücksichtigt die Behörde unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, getroffene Schutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit der Behörde. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann ein Bußgeld direkt gegen das Unternehmen verhängt werden, ohne dass eine bestimmte verantwortliche Person benannt werden muss. In Deutschland verhängen die Aufsichtsbehörden gegen öffentliche Stellen nach § 43 BDSG keine Bußgelder.

Was das für ausgemusterte IT bedeutet

Gelangen Daten von Altgeräten in fremde Hände, prüft die Behörde vor allem, ob angemessene Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO bestanden und ob die Datenpanne rechtzeitig gemeldet wurde. Lösch- und Vernichtungsnachweise je Gerät helfen, die eigene Sorgfalt zu belegen. Welche Nachweise im Audit zählen, erklärt unser Ratgeber Datenträger entsorgen nach DSGVO. Second IT liefert dafür ein digital signiertes Löschzertifikat je Gerät. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum DSGVO-Bußgeld

Welcher Umsatz zählt bei der Berechnung?

Maßgeblich ist der weltweite Jahresumsatz des vorangegangenen Geschäftsjahres. Bei Konzernen kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Umsatz der gesamten Unternehmensgruppe zugrunde gelegt werden.

Gibt es neben Bußgeldern weitere Folgen?

Ja. Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Schadenersatz verlangen. Hinzu kommen Anordnungen der Behörde und mögliche Reputationsschäden.

Kann ein Bußgeld auch ohne Datenpanne drohen?

Ja. Auch fehlende Schutzmaßnahmen oder fehlende Dokumentation können ein Verstoß sein, selbst wenn noch keine Daten abgeflossen sind.

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