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Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)

Thema: IT-Lifecycle, Steuern & Finanzen · Aktualisiert: 10/2026

Wer gebrauchte Notebooks, Smartphones oder Monitore kauft, sieht auf manchen Rechnungen keine ausgewiesene Umsatzsteuer, sondern den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“. Dahinter steckt die Differenzbesteuerung. Für Unternehmen, die gebrauchte IT verkaufen oder kaufen, lohnt es sich, das Prinzip zu kennen.

Kurz erklärt

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine Sonderregel der Umsatzsteuer für Wiederverkäufer gebrauchter Gegenstände. Besteuert wird nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Sie gilt vor allem, wenn der Händler die Ware ohne Umsatzsteuer eingekauft hat, etwa von Privatpersonen, und ist im Handel mit gebrauchter IT-Hardware verbreitet.

Wann gilt die Differenzbesteuerung?

Die Regel soll verhindern, dass auf gebrauchte Ware mehrfach Umsatzsteuer anfällt. Nach § 25a UStG müssen im Kern drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wiederverkäufer: Der Verkäufer handelt gewerbsmäßig mit beweglichen Gegenständen.
  • Einkauf im Gemeinschaftsgebiet: Die Ware wurde in der EU an den Wiederverkäufer geliefert.
  • Keine Umsatzsteuer beim Einkauf: Für die Lieferung an den Wiederverkäufer wurde keine Umsatzsteuer geschuldet oder als Kleinunternehmer nicht erhoben, oder der Lieferant hat selbst die Differenzbesteuerung angewandt.

Für Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis 500 Euro kann der Händler die Differenz auch für einen ganzen Zeitraum gesammelt berechnen (Gesamtdifferenz). Er kann außerdem auf die Differenzbesteuerung verzichten und regulär versteuern.

Rechenbeispiel

Die Zahlen sind frei gewählt und keine Marktpreise. Ein Händler kauft ein Notebook für 200 Euro von einer Privatperson und verkauft es für 319 Euro.

Position Differenzbesteuerung Regelbesteuerung
Bemessung Differenz: 319 € − 200 € = 119 € Voller Verkaufspreis: 319 €
Enthaltene Umsatzsteuer (19 %) 19,00 € 50,93 €
Ausweis auf der Rechnung Keine Steuer ausgewiesen, Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ Steuer gesondert ausgewiesen
Vorsteuerabzug beim Käufer Nicht möglich Möglich, wenn der Käufer dazu berechtigt ist

Die Differenz gilt als Bruttobetrag. Die Umsatzsteuer wird aus ihr herausgerechnet. Ist der Verkaufspreis niedriger als der Einkaufspreis, fällt keine Umsatzsteuer an.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Beim Verkauf alter IT: Verkauft ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen seine ausgemusterten Geräte an einen Händler, ist das in der Regel ein normaler umsatzsteuerpflichtiger Umsatz. Der Händler kann die Geräte dann nicht differenzbesteuert weiterverkaufen. Anders kann es aussehen, wenn das Unternehmen selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, etwa weil es überwiegend steuerfreie Umsätze ausführt. Dann kann der Verkauf unter Umständen steuerfrei sein. Wie der Verkauf buchhalterisch als Anlagenabgang erfasst wird, erklärt ein eigener Eintrag.

Beim Kauf gebrauchter IT: Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können aus einer differenzbesteuerten Rechnung keine Vorsteuer ziehen. Bei größeren Mengen lohnt deshalb die Frage, ob die Geräte regelbesteuert angeboten werden.

Bei Mitarbeiterverkäufen: Gibt ein Unternehmen Altgeräte an Beschäftigte ab, ist es in der Regel kein Wiederverkäufer. Die Differenzbesteuerung spielt dann meist keine Rolle. Mehr dazu im Eintrag Mitarbeiterverkauf.

Merksatz: Die Differenzbesteuerung betrifft den Händler, der weiterverkauft. Für den Käufer bedeutet sie: kein Vorsteuerabzug.

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Second IT kauft gebrauchte IT-Hardware von Unternehmen zu marktgerechten Preisen an, auf Basis einer datenbankgestützten Preisermittlung. Möglich sind auch CashBack-Optionen und Mitarbeiterverkäufe. Vor jeder Wiedervermarktung werden die Daten zertifiziert gelöscht. Welche steuerliche Behandlung für Ihren Fall gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Eintrag ersetzt keine Steuerberatung. Mehr zur Bestandsanalyse und Marktbewertung. Warum gebrauchte IT für Finanzverantwortliche interessant ist, lesen Sie im Beitrag Wat CFO's moeten weten over tweedehands IT-hardware.

Häufige Fragen zur Differenzbesteuerung

Was bedeutet § 25a UStG einfach erklärt?

Ein Händler, der gebrauchte Ware ohne Umsatzsteuer eingekauft hat, versteuert beim Weiterverkauf nur seinen Aufschlag, also die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Kann ich bei differenzbesteuerter Ware Vorsteuer ziehen?

Nein. Weil auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf, ist ein Vorsteuerabzug für den Käufer nicht möglich.

Gilt die Differenzbesteuerung, wenn mein Unternehmen alte Notebooks verkauft?

Meist nicht für Ihr Unternehmen selbst, denn die Regel gilt für Wiederverkäufer. Ihr Verkauf ist in der Regel ein normaler steuerpflichtiger Umsatz. Klären Sie Sonderfälle, etwa bei fehlendem Vorsteuerabzug, mit Ihrer Steuerberatung.

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