Baustein CON.6
Thema: Informationssicherheit, Geheimschutz & Zertifizierungen · Aktualisiert: 10/2026
Kurz erklärt
CON.6 „Löschen und Vernichten“ ist ein Baustein des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er beschreibt, wie Institutionen Informationen und Datenträger sicher löschen und vernichten und dafür ein ganzheitliches Konzept erstellen. Für die IT-Ausmusterung liefert der Baustein CON.6 konkrete Mindestanforderungen an Löschverfahren, Vernichtung und die Einbindung externer Dienstleister.
Was verlangt der Baustein CON.6?
Der Baustein ist im BSI IT-Grundschutz einmal für den gesamten Informationsverbund anzuwenden. Er behandelt das Löschen vollständiger Datenträger, nicht einzelner Dateien. Zu den Anforderungen in der Edition 2023 gehören unter anderem:
| Anforderung | Kern |
|---|---|
| CON.6.A1 (Basis) | Löschen und Vernichten regeln, gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschfristen beachten |
| CON.6.A2 (Basis) | Schutzbedürftige Datenträger vor der Entsorgung sicher löschen oder vernichten; Sammelstellen gegen Zugriff sichern |
| CON.6.A11 (Basis) | Externe Dienstleister: Prozess sicher und nachvollziehbar, Verfahren mindestens so gut wie die internen Vorgaben |
| CON.6.A12 (Basis) | Mindestverfahren, z. B. Überschreiben mit Zufallswerten oder sicheres Löschen des Schlüssels bei verschlüsselten Datenträgern |
| CON.6.A13 (Standard) | Defekte digitale Datenträger mindestens nach Sicherheitsstufe 3 der ISO/IEC 21964-2 vernichten |
ISO/IEC 21964 ist die internationale Entsprechung der DIN 66399. Das BSI überführt den IT-Grundschutz derzeit schrittweise in das neue Format Grundschutz++. Prüfen Sie deshalb die jeweils gültige Fassung (Stand: 10/2026).
CON.6 in der Praxis
Für Unternehmen heißt das: ein dokumentiertes Löschkonzept, gesicherte Sammelstellen, klare Verfahren je Datenträgerart und Dienstleister, deren Vorgehen nachvollziehbar ist. Welche Löschverfahren für HDDs und SSDs passen, zeigt der Ratgeber Festplatten und SSDs sicher löschen. Second IT löscht mit Blancco und stellt ein digital signiertes Löschzertifikat je Gerät aus. Nicht löschbare Datenträger werden im eigenen Haus nach DIN 66399 vernichtet, zertifiziert für Sicherheitsstufe H-5.
Häufige Fragen zu CON.6
Ist CON.6 für Unternehmen verpflichtend?
Nur für Institutionen, die nach IT-Grundschutz arbeiten oder sich danach zertifizieren lassen. Für alle anderen ist der Baustein eine anerkannte Orientierung für den Stand der Technik.
Verlangt CON.6 mehrfaches Überschreiben?
Nein. Die Mindestanforderung für unverschlüsselte, wiederbeschreibbare Datenträger ist ein vollständiges Überschreiben mit Zufallswerten. Je nach Schutzbedarf können strengere Verfahren nötig sein.
Was sagt CON.6 zu defekten Festplatten?
Lassen sich defekte Datenträger nicht sicher löschen, sollen sie mindestens nach Sicherheitsstufe 3 der ISO/IEC 21964-2 vernichtet werden.
Verwandte Begriffe
Löschen und Vernichten nach festen Verfahren – mit Nachweis je Gerät.
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