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Batteriegesetz und EU-Batterieverordnung

Thema: Entsorgung, Recycling & Umweltrecht · Aktualisiert: 10/2026

Kurz erklärt

Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) regelt europaweit einheitlich Herstellung, Kennzeichnung, Rücknahme und Recycling von Batterien. In Deutschland ergänzt sie seit Oktober 2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das frühere Batteriegesetz (BattG) abgelöst hat. Für IT-Hardware ist das wichtig, weil Notebooks, Smartphones und Tablets Akkus enthalten, die getrennt erfasst und verwertet werden müssen.

Was hat sich geändert?

Stand: 10/2026. Das Batteriegesetz galt seit 2009. Mit der EU-Batterieverordnung gilt nun eine Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar wirkt. Das BattDG regelt nur noch, was national umzusetzen ist, etwa Zuständigkeiten und Rücknahmesysteme. Wichtige Punkte der Verordnung:

Thema Regelung (vereinfacht)
Sammelziele Gerätebatterien Steigend auf 63 % bis Ende 2027 und 73 % bis Ende 2030
Austauschbarkeit Gerätebatterien sollen ab 18. Februar 2027 grundsätzlich von Endnutzern entnehmbar und austauschbar sein, mit Ausnahmen
Recycling Mindestquoten für die Rückgewinnung von Stoffen wie Lithium, Kobalt und Nickel
Batteriepass Digitaler Pass ab 2027 für Industrie- und Fahrzeugbatterien, nicht für Notebook-Akkus

Einige Fristen wurden auf EU-Ebene bereits angepasst. Prüfen Sie im Einzelfall die aktuelle Fassung. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was bedeutet das für ausgemusterte IT?

Akkus aus Altgeräten dürfen nicht in den Restmüll. Bei der Behandlung von Elektroaltgeräten werden sie entnommen und gesondert verwertet. Beschädigte Lithium-Akkus sind ein Brandrisiko und brauchen beim Transport besondere Vorsicht (Lithium-Akkus versenden). Bei der Aufbereitung entscheidet der Akkuzustand mit darüber, ob ein Gerät wiederverwendet wird oder nur einen neuen Akku braucht. Second IT tauscht im Refurbishment verschlissene Akkus und entsorgt Batterien als Entsorgungsfachbetrieb fachgerecht. Mehr zur IT-Entsorgung.

Häufige Fragen zur EU-Batterieverordnung

Gilt das Batteriegesetz noch?

Nein. Das Batteriegesetz wurde im Oktober 2025 durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) abgelöst. Maßgeblich ist jetzt vor allem die EU-Batterieverordnung (Stand: 10/2026).

Müssen Notebook-Akkus künftig austauschbar sein?

Die Verordnung sieht ab Februar 2027 vor, dass Gerätebatterien grundsätzlich vom Endnutzer entnommen und ersetzt werden können. Für bestimmte Geräte gibt es Ausnahmen. Die Details hängen vom Gerätetyp ab.

Wohin mit Akkus aus Firmengeräten?

Am einfachsten bleiben sie im Gerät und gehen mit ihm an einen Entsorgungsfachbetrieb oder Aufbereiter. Lose Akkus gehören in ein Rücknahmesystem für Batterien, beschädigte Akkus sollten getrennt und sicher gelagert werden.

Altgeräte mit Akkus fachgerecht verwerten lassen.

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