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EN 50625 (WEEELABEX)

Thema: Entsorgung, Recycling & Umweltrecht · Aktualisiert: 10/2026

Kurz erklärt

EN 50625 ist eine europäische Normenreihe mit Anforderungen an Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Sie legt unter anderem fest, wie Schadstoffe entfernt, Prozesse dokumentiert und Behandlungsergebnisse nachgewiesen werden. Hervorgegangen ist sie aus den WEEELABEX-Standards, die europäische Rücknahmesysteme entwickelt hatten.

Aufbau der Normenreihe

Teil Inhalt
EN 50625-1 Allgemeine Anforderungen an die Behandlung: Organisation, Personal, Schadstoffentfrachtung, Dokumentation
EN 50625-2-x Besondere Anforderungen für bestimmte Gerätearten, etwa Lampen, Bildschirme oder Kühlgeräte
Teil 3 (technische Spezifikationen) Ergänzende Regeln, zum Beispiel zur Prüfung der Schadstoffentfrachtung
EN 50625-4 Sammlung und Logistik

Bedeutung für die IT-Entsorgung

Die Norm konkretisiert, was die WEEE-Richtlinie mit „ordnungsgemäßer Behandlung“ meint. Einige EU-Staaten haben sie verbindlich gemacht, in anderen dient sie als Maßstab für Ausschreibungen und Audits. Für Unternehmen ist sie ein Anhaltspunkt, woran sich eine sorgfältige Erstbehandlung erkennen lässt, insbesondere bei der Schadstoffentfrachtung. Die Norm regelt Umweltaspekte, nicht die Datenlöschung. Second IT entsorgt als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG und löscht Daten vorher zertifiziert. Mehr dazu im Ratgeber Entsorgungsfachbetrieb und IT-Entsorgung.

Häufige Fragen zu EN 50625

Ist EN 50625 in Deutschland Pflicht?

Die Behandlungspflichten ergeben sich in Deutschland aus dem ElektroG und seinen Anlagen. Die Norm konkretisiert gute Praxis und wird oft in Verträgen oder Ausschreibungen gefordert.

Was ist WEEELABEX?

WEEELABEX war ein Satz von Standards, den europäische Rücknahmesysteme für die Behandlung von Elektroaltgeräten entwickelt hatten. Seine Inhalte sind in die Normenreihe EN 50625 eingeflossen.

Regelt EN 50625 auch die Datenlöschung?

Nein. Die Norm betrifft Sammlung, Logistik und umweltgerechte Behandlung. Die Löschung oder Vernichtung von Datenträgern muss gesondert sichergestellt und nachgewiesen werden.

Erst Daten löschen, dann fachgerecht verwerten.

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