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ESRS E5

Thema: Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft & ESG · Aktualisiert: 10/2026

Wer nach der CSRD berichtet und Ressourcennutzung als wesentliches Thema einstuft, muss offenlegen, welche Materialien ins Unternehmen fließen und was es wieder verlässt – als Produkt oder als Abfall. Ausgemusterte IT-Hardware gehört genau zu diesen Abflüssen. Dieser Glossar-Eintrag erklärt, was der Standard ESRS E5 verlangt, welche Angaben IT-Hardware betreffen und welche Nachweise Sie dafür brauchen. Stand: 10/2026.

Kurz erklärt

ESRS E5 ist der europäische Berichtsstandard zum Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft innerhalb der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Er verlangt Angaben zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen sowie zu Ressourcenzuflüssen, Ressourcenabflüssen und Abfällen. Für die IT-Ausmusterung bedeutet ESRS E5: Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung ausgedienter Geräte müssen mit Mengen und Verwertungswegen belegbar sein.

Was ist ESRS E5?

Die ESRS sind die Standards, nach denen Unternehmen unter der CSRD ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie gliedern sich in übergreifende Standards sowie Themenstandards für Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G). E5 ist der fünfte Umweltstandard und behandelt Ressourcennutzung und Économie circulaire.

Berichtet wird nur, was nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wesentlich ist. Das Unternehmen prüft dabei zwei Blickrichtungen: Welche Auswirkungen hat es auf Umwelt und Menschen, und welche finanziellen Risiken und Chancen entstehen für das Unternehmen selbst? Ist Ressourcennutzung wesentlich, greifen die Angabepflichten von ESRS E5. Einen Überblick über das gesamte Regelwerk gibt der Eintrag ESRS.

Was verlangt ESRS E5? (Stand: 10/2026)

Die erste Fassung der ESRS hat die EU-Kommission 2023 als delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 erlassen. Darin besteht E5 aus sechs Angabepflichten:

Angabepflicht Inhalt Bezug zu IT-Hardware
E5-1 Konzepte Richtlinien zu Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Vorgaben für Beschaffung, Nutzungsdauer und Ausmusterung
E5-2 Maßnahmen und Mittel Umgesetzte und geplante Maßnahmen Längere Nutzung, Reparatur, Weiterverkauf statt Entsorgung
E5-3 Ziele Messbare Ziele z. B. Anteil wiederverwendeter Geräte
E5-4 Ressourcenzuflüsse Gewicht eingesetzter Produkte und Materialien, Anteil sekundärer Materialien Beschaffte Geräte, Anteil aufbereiteter Hardware
E5-5 Ressourcenabflüsse Produkte und Materialien sowie Abfälle nach Art und Verwertungsweg Ausgemusterte Geräte: Wiederverwendung, Recycling, Beseitigung
E5-6 Finanzielle Effekte Erwartete finanzielle Auswirkungen von Risiken und Chancen z. B. Rohstoffpreise, Erlöse aus Weiterverkauf

Zu den Abfällen verlangt E5-5 unter anderem die Gesamtmenge, getrennt nach gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Außerdem ist anzugeben, wie viel Abfall der Beseitigung entzogen wurde – durch Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling oder sonstige Verwertung – und wie viel beseitigt wurde.

Stand: 10/2026. Das Regelwerk ist im Umbruch. Mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 hat die EU den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark verkleinert. Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 eine delegierte Verordnung mit überarbeiteten, deutlich verschlankten ESRS angenommen. Das Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft bleibt darin enthalten, einzelne Datenpunkte ändern sich. Prüfen Sie für Ihren Bericht immer die für Ihr Geschäftsjahr geltende Fassung. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechts- oder Prüfungsberatung.

Bedeutung für IT-Hardware

IT-Hardware ist für viele Unternehmen kein großer Massenstrom, aber ein gut steuerbarer. Geräte haben eine Seriennummer, einen klaren Lebenszyklus und am Ende mehrere mögliche Wege. Genau diese Wege bildet E5 ab.

Die gesetzliche Abfallhierarchie nach § 6 KrWG gibt die Rangfolge vor: Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung, vor Recycling, vor sonstiger Verwertung, vor Beseitigung. Ein Notebook, das nach Löschung und Aufbereitung weiterverkauft wird, verlässt das Unternehmen als Produkt und wird nicht zu Abfall. Ein defektes Gerät geht als Elektroaltgerät ins Recycling. Beide Wege sollten im Bericht unterscheidbar sein.

Wichtig ist die Abgrenzung zu Emissionen: Die Treibhausgasbilanz von IT-Hardware gehört zu ESRS E1 und zu Scope 3. Wie beides zusammenhängt, erklärt unser Ratgeber Scope-3-Emissionen von IT-Hardware und CSRD.

Merksatz: Für ESRS E5 zählt nicht, dass Altgeräte „irgendwie“ verwertet werden, sondern welcher Anteil wiederverwendet, recycelt oder beseitigt wird – mit Zahlen und Belegen.

Welche Nachweise Sie für ausgemusterte IT brauchen

  • Mengengerüst: Anzahl und Gewicht der ausgemusterten Geräte, am besten aus einer Inventarliste mit Seriennummern.
  • Verwertungsweg je Gerät oder Charge: Wiederverwendung (Weiterverkauf nach Aufbereitung), Recycling oder Beseitigung.
  • Abfallrechtliche Nachweise: Certificats d'élimination eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs mit Abfallart und Menge.
  • Datenschutznachweise: Lösch- und Vernichtungszertifikate. Sie belegen, dass die Wiederverwendung datenschutzkonform war.
  • Konsistenz: Die Zahlen müssen zum Bericht passen und prüfbar sein, denn der Nachhaltigkeitsbericht unterliegt einer externen Prüfung.

Beispiel: Ausmusterung im Berichtsjahr

Ein vereinfachtes Beispiel ohne echte Kundendaten: Ein berichtspflichtiges Unternehmen tauscht im Geschäftsjahr 1.000 Notebooks und 400 Monitore aus.

  1. Die IT übergibt die Geräteliste mit Seriennummern an den Dienstleister.
  2. Nach Löschung und Prüfung werden funktionsfähige Geräte aufbereitet und weiterverkauft. Defekte Geräte und Teile gehen ins Recycling.
  3. Der Dienstleister liefert je Gerät ein Löschzertifikat sowie einen Bericht, welche Geräte wiederverwendet und welche recycelt wurden, mit Entsorgungsnachweisen für die recycelte Menge.
  4. Das Nachhaltigkeitsteam übernimmt Stückzahlen, Gewichte und Verwertungswege in die Angaben zu Ressourcenabflüssen und dokumentiert die Belege für die Prüfung.

Ohne diese Belege bliebe im Bericht nur eine Schätzung, und Schätzungen sind bei der Prüfung schwer zu verteidigen.

ESRS E5 bei Second IT

Second IT folgt dem Grundsatz Wiederverwendung vor Recycling. Geräte werden zertifiziert gelöscht, geprüft, repariert und aufbereitet und anschließend wiedervermarktet. Was sich nicht wiederverwenden lässt, entsorgt Second IT als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Kunden erhalten Recycling- und Entsorgungsnachweise für ihr CSR- und ESG-Reporting, ein digital signiertes Löschzertifikat je Gerät sowie eine jährliche, individuelle Umweltbilanz. Audit-Berichte stehen im Kundenportal bereit. Mehr zur fachgerechten Entsorgung mit Nachweisen.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

ESRS bezeichnet das gesamte Standardset, E5 ist ein Teil davon. Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die festlegt, wer berichten muss. Die EU-Taxonomie klassifiziert wirtschaftliche Tätigkeiten als nachhaltig und ist ein eigenes Regelwerk. Die Abfallhierarchie stammt aus dem Abfallrecht und gibt die Rangfolge der Verwertungswege vor, über die E5 berichtet.

Häufige Fragen zu ESRS E5

Muss jedes CSRD-pflichtige Unternehmen zu ESRS E5 berichten?

Nein. Berichtet wird zu E5 nur, wenn Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wesentlich sind. Das Ergebnis der Analyse muss allerdings nachvollziehbar dokumentiert werden.

Zählt weiterverkaufte IT-Hardware als Abfall?

Nicht, wenn die Geräte als Produkt weiterverwendet werden. Sie gehören dann zu den Abflüssen von Produkten. Als Abfall zählen Geräte, deren sich der Besitzer entledigt, etwa defekte Geräte, die ins Recycling gehen. Wie die Abgrenzung im Einzelfall zu treffen ist, klären Sie mit Ihren Fachleuten für Abfallrecht und Berichterstattung.

Welche Belege braucht der Prüfer für ausgemusterte IT?

Typisch sind eine Geräteliste, Nachweise über den Verwertungsweg, Entsorgungsnachweise für recycelte Mengen sowie Lösch- oder Vernichtungszertifikate. Wichtig ist, dass Mengen und Gewichte aus den Belegen mit den Zahlen im Bericht übereinstimmen.

Gilt ESRS E5 nach dem EU-Omnibus noch?

Ja, das Thema bleibt Teil der überarbeiteten ESRS (Stand: 10/2026). Die Zahl der Datenpunkte wurde reduziert, und deutlich weniger Unternehmen sind berichtspflichtig. Prüfen Sie für Ihr Geschäftsjahr die jeweils geltende Fassung.

Belastbare Zahlen für Ihren Bericht: Wiederverwendung und Recycling mit Nachweis.

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