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Verschlusssachenanweisung (VSA)

Thema: Informationssicherheit, Geheimschutz & Zertifizierungen · Aktualisiert: 10/2026

Behörden und Unternehmen mit Aufträgen der öffentlichen Hand arbeiten oft mit Informationen, die als Verschlusssache eingestuft sind. Wie mit solchen Informationen umzugehen ist, regelt die Verschlusssachenanweisung, kurz VSA. Sie gilt auch dann noch, wenn die Geräte, auf denen Verschlusssachen gespeichert waren, ausgesondert werden.

Kurz erklärt

Die Verschlusssachenanweisung (VSA) ist die Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums zum materiellen Geheimschutz. Sie legt fest, wie Bundesbehörden Verschlusssachen kennzeichnen, aufbewahren, weitergeben, elektronisch verarbeiten und vernichten. Für die IT-Ausmusterung ist sie maßgeblich, weil Datenträger mit Verschlusssachen so gelöscht oder vernichtet werden müssen, dass Unbefugte keine Inhalte rekonstruieren können.

Was regelt die VSA?

Der Geheimschutz hat zwei Seiten. Der personelle Geheimschutz prüft, wer Zugang zu Verschlusssachen erhalten darf. Der materielle Geheimschutz regelt, wie die Verschlusssachen selbst geschützt werden. Für den materiellen Teil gilt im Bund die VSA. Sie ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und liegt in einer Fassung von 2023 vor. Die Länder haben eigene Verschlusssachenanweisungen, die sich am Bund orientieren. Unternehmen, die im Auftrag des Staates mit Verschlusssachen arbeiten, erhalten die Regeln in der Regel über ihren Auftrag, etwa als Merkblatt.

Die VSA kennt vier Geheimhaltungsgrade:

Régime de confidentialité Signification (simplifiée)
VS – UNIVERSELLEMENT UTILISABLE (VS-NfD) Kenntnis durch Unbefugte kann für die Interessen des Staates nachteilig sein
VS – CONFIDENTIEL Kenntnis durch Unbefugte kann den Interessen des Staates schaden
SECRET Kenntnis kann die Sicherheit oder die Interessen des Staates gefährden oder ihnen schweren Schaden zufügen
STRICTEMENT SECRET Kenntnis kann den Bestand oder lebenswichtige Interessen des Staates gefährden

Zu den Grundsätzen der VSA gehört das Need-to-know-Prinzip: Kenntnis von einer Verschlusssache erhält nur, wer sie für seine Aufgabe braucht. Was eine Verschlusssache genau ist, erklärt ein eigener Eintrag.

Was bedeutet die VSA für ausgemusterte IT?

Auf Dienstrechnern, Servern, Diensthandys und Druckern liegen häufig Verschlusssachen, meist der Stufe VS-NfD. Bei der Exclusion solcher Geräte stellen sich drei Fragen:

  • Recueil d'informations : Welche Geräte und Datenträger haben Verschlusssachen verarbeitet? Im Zweifel werden alle Datenträger eines Bereichs so behandelt.
  • Transport und Lagerung: Wie bleiben die Datenträger bis zur Löschung oder Vernichtung vor unbefugtem Zugriff geschützt?
  • Suppression ou destruction : Welches Verfahren ist zulässig, und wie wird es je Datenträger nachgewiesen?

Welche Verfahren im Einzelfall zulässig sind, hängt vom Geheimhaltungsgrad und von Ihren internen Vorgaben ab. Für das Löschen und Vernichten von Verschlusssachen hat das BSI zudem technische Leitlinien veröffentlicht, etwa die BSI-Richtlinie TL-03420. Die Entscheidung trifft Ihre Geheimschutzbeauftragte bzw. Ihr Geheimschutzbeauftragter. Die praktische Umsetzung für die häufigste Stufe beschreibt unser Ratgeber VS-NfD-Hardware aussondern.

Merksatz: Bei Verschlusssachen reicht „gelöscht“ nicht. Es muss belegbar sein, wer welches Gerät wann wie behandelt hat.

Verschlusssachen bei Second IT

Second IT verarbeitet und vernichtet Datenträger mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD nach den dafür geltenden Richtlinien. Die Vernichtung findet im eigenen Haus statt, nach DIN 66399, zertifiziert für Sicherheitsstufe H-5 und videoüberwacht. Der Standort ist durch Zutrittskontrolle und Sicherheitszonen geschützt. Die Beschäftigten sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Abgeholt wird mit eigener Sicherheitslogistik: Direktfahrt, GPS, Verplombung. Für jedes Gerät gibt es ein Lösch- oder Vernichtungszertifikat. Mehr zu Datengeheimnis und VS-NfD.

Der rechtliche Stand dieses Eintrags entspricht dem Stand: 10/2026. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Abstimmung mit Ihrer Geheimschutzorganisation.

Häufige Fragen zur Verschlusssachenanweisung

Für wen gilt die Verschlusssachenanweisung?

Die VSA des Bundes gilt für Bundesbehörden. Die Länder haben eigene Vorschriften. Unternehmen, die im Auftrag des Staates mit Verschlusssachen arbeiten, sind über ihren Auftrag an entsprechende Regeln gebunden.

Was bedeutet VSA im Zusammenhang mit IT?

Im Geheimschutz steht VSA für Verschlusssachenanweisung. Sie regelt unter anderem, wie Verschlusssachen elektronisch verarbeitet und wie Datenträger am Ende ihrer Nutzung gelöscht oder vernichtet werden.

Dürfen Geräte mit VS-NfD-Daten weiterverkauft werden?

Das hängt von Ihren Vorgaben ab. Lassen diese eine geprüfte Löschung zu, können funktionsfähige Geräte nach der Löschung weiter genutzt werden. Andernfalls werden die Datenträger vernichtet und nur die übrigen Geräte verwertet.

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