Verschlusssache (VS)
Thema: Informationssicherheit, Geheimschutz & Zertifizierungen · Aktualisiert: 10/2026
Behörden, Bundeswehr und viele Zulieferer arbeiten mit Informationen, die als Verschlusssache eingestuft sind. Werden Rechner oder Datenträger mit solchen Inhalten ausgemustert, gelten besondere Regeln. Dieser Eintrag erklärt, was eine Verschlusssache ist, welche Geheimhaltungsgrade es gibt und was beim Aussondern zählt.
Kurz erklärt
Eine Verschlusssache (VS) ist eine im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Information – unabhängig davon, ob sie auf Papier, auf einem Datenträger oder mündlich vorliegt. Sie wird je nach Schutzbedürftigkeit in einen von vier Geheimhaltungsgraden eingestuft, von VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH bis STRENG GEHEIM. Für IT-Hardware mit VS bestimmt der Grad, wie Geräte gelagert, transportiert, gelöscht oder vernichtet werden müssen.
Was ist eine Verschlusssache?
Die Definition steht in § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Eine Information wird als VS eingestuft, wenn ihre Kenntnis durch Unbefugte dem Bund oder einem Land schaden kann. Das betrifft etwa Sicherheitskonzepte, Einsatzpläne, Teile der Verwaltungs-IT oder Unterlagen aus Rüstungsprojekten. Eingestuft wird von der Stelle, die die Information erstellt oder herausgibt.
Wie mit VS umzugehen ist, regelt für Bundesbehörden die Verschlusssachenanweisung (VSA), aktuell in der Fassung vom März 2023. Die Länder haben eigene Vorschriften. Unternehmen, die im Auftrag des Staates mit VS arbeiten, werden über den Geheimschutz in der Wirtschaft eingebunden.
Die vier Geheimhaltungsgrade
| Grad | Einstufung, wenn Kenntnis durch Unbefugte … |
|---|---|
| STRICTEMENT SECRET | den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik oder eines Landes gefährden kann |
| SECRET | die Sicherheit der Bundesrepublik oder eines Landes gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann |
| VS-VERTRAULICH | für die Interessen der Bundesrepublik oder eines Landes schädlich sein kann |
| VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) | für die Interessen der Bundesrepublik oder eines Landes nachteilig sein kann |
VS-NfD ist der niedrigste und mit Abstand häufigste Grad. Für ihn gelten vergleichsweise einfache Regeln. Ab VS-VERTRAULICH steigen die Anforderungen deutlich, etwa an Personal, Räume und zugelassene Produkte. Zugang erhält nur, wer die Information für seine Aufgabe braucht (Need-to-know-Prinzip).
Verschlusssachen auf ausgemusterter IT
Auch nach dem Ende der Nutzung bleibt eine VS eingestuft, bis sie gelöscht oder vernichtet ist. Wer IT-Geräte aussondert, muss deshalb wissen, welcher Grad auf welchen Datenträgern lag. Für das Löschen und Vernichten schutzbedürftiger Informationen ist die BSI-Richtlinie TL-03420 maßgeblich. Wichtig sind außerdem lückenlose Nachweise: Welcher Datenträger wurde wann, wie und von wem behandelt?
Wie Behörden VS-NfD-Hardware konkret aussondern, von der Erfassung bis zum Vernichtungszertifikat, beschreibt unser Ratgeber VS-NfD-Hardware aussondern.
VS-NfD bei Second IT
Second IT verarbeitet Datenträger VS-NfD-konform. Alle Mitarbeitenden sind auf das Datengeheimnis verpflichtet, die Verarbeitungsbereiche sind zutrittskontrolliert und videoüberwacht. Abgeholt wird mit eigener Sicherheitslogistik, verplombt und ohne Zwischenlager. Gelöscht wird mit Blancco, nicht löschbare Datenträger werden im eigenen Haus nach DIN 66399 vernichtet, zertifiziert für Sicherheitsstufe H-5. Mehr zu Datengeheimnis und Geheimhaltung.
Häufige Fragen zur Verschlusssache
Qu'est-ce que VS-NfD ?
VS-NfD steht für „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“. Es ist der niedrigste der vier Geheimhaltungsgrade. Er gilt für Informationen, deren Kenntnis durch Unbefugte für die Interessen des Bundes oder eines Landes nachteilig sein kann.
Wer legt fest, ob etwas eine Verschlusssache ist?
Die Stelle, die die Information erstellt oder herausgibt, stuft sie ein. Sie bestimmt auch den Geheimhaltungsgrad und kann die Einstufung später ändern oder aufheben.
Dürfen Datenträger mit Verschlusssachen gelöscht statt vernichtet werden?
Das hängt vom Geheimhaltungsgrad und den Vorgaben der jeweiligen Behörde ab. Die BSI-Richtlinie TL-03420 beschreibt Anforderungen an das Löschen und Vernichten. Klären Sie vorab mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren zugelassen ist.
Verwandte Begriffe
VS-NfD-konforme Löschung und Vernichtung – mit Nachweis je Gerät.
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