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eANV (elektronisches Abfallnachweisverfahren)

Thema: Entsorgung, Recycling & Umweltrecht · Aktualisiert: 10/2026

Kurz erklärt

Das eANV (elektronisches Abfallnachweisverfahren) ist das digitale Verfahren, mit dem in Deutschland die Entsorgung gefährlicher Abfälle nachgewiesen wird. Erzeuger, Beförderer und Entsorger tauschen Nachweise und Begleitscheine elektronisch aus und unterzeichnen sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Für IT-Altgeräte kann es relevant werden, wenn sie als gefährlicher Abfall gelten.

Wie das eANV funktioniert

Grundlage ist die Nachweisverordnung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Seit dem 1. April 2010 werden Nachweise über die Entsorgung gefährlicher Abfälle bundesweit elektronisch geführt. Dazu gehören Entsorgungsnachweise, die vorab die Zulässigkeit eines Entsorgungswegs belegen, sowie Begleit- und Übernahmescheine für den einzelnen Transport. Die Daten laufen über eine gemeinsame Kommunikationsplattform der Länder.

Dokument Zweck
Entsorgungsnachweis Belegt vorab, dass ein Abfall bei einer Anlage zulässig entsorgt werden darf
Begleitschein Begleitet den einzelnen Transport vom Erzeuger zur Anlage
Übernahmeschein Belegt die Übergabe, etwa bei Kleinmengen an einen Sammler

Was das für Unternehmen bedeutet

Wer jährlich nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt, gilt als Kleinmengenerzeuger und ist von Teilen der Nachweispflicht befreit. Die Übergabe wird dann in der Regel über einen Übernahmeschein dokumentiert, den der Sammler ausstellt. Ob und wie das eANV für Ihre Altgeräte greift, hängt von Abfallart, Menge und Entsorgungsweg ab. Für Elektroaltgeräte gelten zusätzlich die Regeln des ElektroG. Der rechtliche Stand entspricht dem Stand: 10/2026. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Second IT ist Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG und stellt Recycling- und Entsorgungsnachweise für Ihr CSR- und ESG-Reporting aus. Mehr zur IT-Entsorgung mit Nachweis.

Häufige Fragen zum eANV

Wofür steht eANV?

Für elektronisches Abfallnachweisverfahren. Es ersetzt seit 2010 die Papierformulare für Nachweise über gefährliche Abfälle.

Brauche ich für das eANV eine Signaturkarte?

Wer am Verfahren teilnimmt, unterzeichnet die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Kleinmengenerzeuger, die über einen Sammler entsorgen, sind davon häufig nicht betroffen.

Gilt das eANV für alte Computer?

Nur, wenn sie als gefährlicher Abfall eingestuft werden und eine Nachweispflicht besteht. Maßgeblich sind der Abfallschlüssel, die Menge und der Entsorgungsweg.

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