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Abfallerzeuger und Abfallbesitzer

Thema: Entsorgung, Recycling & Umweltrecht · Aktualisiert: 10/2026

Kurz erklärt

Abfallerzeuger ist nach § 3 Abs. 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), wer durch seine Tätigkeit Abfälle erzeugt oder Abfälle vorbehandelt, mischt oder sonst verändert. Abfallbesitzer ist nach § 3 Abs. 9 KrWG, wer die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat. Ein Unternehmen, das IT-Altgeräte entsorgt, ist in der Regel beides und trägt damit die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung.

Welche Pflichten haben Erzeuger und Besitzer?

  • Verwertung vor Beseitigung: Abfälle sind nach der Abfallhierarchie vorrangig zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu verwerten.
  • Getrennthaltung und richtige Einstufung: Abfälle sind dem passenden Abfallschlüssel zuzuordnen, gefährliche Abfälle gesondert zu behandeln.
  • Verantwortung bei Beauftragung Dritter: Wer einen Entsorger beauftragt, bleibt nach § 22 KrWG für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
  • Evidence: Je nach Abfallart gelten Nachweis- und Registerpflichten, siehe Entsorgungsnachweis.

Bedeutung für die IT-Entsorgung

Für Unternehmen heißt das: Die Wahl eines geeigneten Entsorgers ist Teil der eigenen Sorgfalt. Ein Entsorgungsfachbetrieb ist für seine Tätigkeiten geprüft und zertifiziert, was die Auswahl erleichtert. Was das Zertifikat bedeutet, erklärt unser Ratgeber Entsorgungsfachbetrieb und IT-Entsorgung. Second IT ist Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG und stellt Recycling- und Entsorgungsnachweise aus. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Abfallerzeuger und Abfallbesitzer

Was ist der Unterschied zwischen Abfallerzeuger und Abfallbesitzer?

Der Erzeuger lässt den Abfall entstehen, der Besitzer hat ihn tatsächlich in der Hand. Oft ist das dieselbe Person. Ein Transporteur kann Besitzer sein, ohne Erzeuger zu sein.

Endet meine Verantwortung mit der Übergabe an den Entsorger?

Nicht automatisch. Nach § 22 KrWG bleiben Sie verantwortlich, bis die Entsorgung abgeschlossen ist. Deshalb lohnt es sich, einen zertifizierten Entsorger zu wählen und Nachweise zu verlangen.

Sind ausgemusterte Notebooks immer Abfall?

Nein. Werden sie verkauft und weiter genutzt, entsteht kein Abfall. Abfall sind sie erst, wenn sich der Besitzer ihrer entledigt oder entledigen will.

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