Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Thema: Entsorgung, Recycling & Umweltrecht · Aktualisiert: 10/2026
Wer ausgemusterte IT-Hardware abgibt, erzeugt rechtlich gesehen oft Abfall. Damit gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es legt fest, in welcher Reihenfolge Abfälle zu behandeln sind, wer wofür verantwortlich ist und welche Betriebe welche Nachweise führen müssen.
Kurz erklärt
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Gesetz für den Umgang mit Abfällen und gilt seit Juni 2012. Es setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie um, legt eine fünfstufige Abfallhierarchie mit Vorrang für Vermeidung und Wiederverwendung fest und regelt Pflichten von Abfallerzeugern und Entsorgern. Für ausgemusterte IT bedeutet es: Weiterverwenden geht vor Recyceln, und wer Altgeräte entsorgt, bleibt für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
Was regelt das KrWG?
Das KrWG soll natürliche Ressourcen schonen und Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen schützen (§ 1 KrWG). Es definiert, was Abfall ist, wer ihn wie entsorgen muss und wie die Behörden das überwachen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte gibt es mit dem ElektroG ein spezielleres Gesetz, das dem KrWG in seinem Bereich vorgeht. Die Grundsätze des KrWG gelten aber weiter.
| Regelung | Inhalt | Bedeutung für IT-Hardware |
|---|---|---|
| § 3 Begriffsbestimmungen | Definiert Abfall, Abfallerzeuger, Wiederverwendung, Recycling | Ein Gerät, das Sie loswerden wollen, kann Abfall sein |
| § 6 Abfallhierarchie | Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung | Refurbishment vor Materialrecycling |
| §§ 7, 15 und 22 | Verwertungs- und Beseitigungspflichten der Erzeuger und Besitzer; Beauftragung Dritter | Verantwortung bleibt beim Auftraggeber |
| § 23 Produktverantwortung | Hersteller sollen langlebige, reparierbare Produkte anbieten | Grundlage u. a. für ElektroG und Obhutspflicht |
| §§ 49 und 50 | Register- und Nachweispflichten | Dokumentation von Abfallströmen |
| § 56 Entsorgungsfachbetriebe | Zertifizierung von Betrieben, die Abfälle sammeln, behandeln oder verwerten | Prüfbares Qualitätsmerkmal des Entsorgers |
Die Abfallhierarchie in der Praxis
Die Abfallhierarchie nach § 6 KrWG ist der Kern des Gesetzes. Für IT heißt das: Ein funktionsfähiges Notebook soll möglichst weiterverwendet werden. Die Préparation pour une réutilisation umfasst Prüfen, Reinigen und Reparieren. Erst was sich nicht mehr nutzen lässt, geht ins Recycling. Ausnahmen sind möglich, wenn eine andere Option ökologisch besser ist.
Pflichten für Unternehmen als Abfallerzeuger
Unternehmen, die Altgeräte abgeben, sind Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer. Sie dürfen die Entsorgung einem Dritten übertragen, bleiben aber nach § 22 KrWG für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich, bis die Entsorgung abgeschlossen ist. Deshalb lohnt sich die Wahl eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs und die Aufbewahrung der Nachweise. Was ein Entsorgungsfachbetrieb leisten muss, erklärt der Ratgeber Entsorgungsfachbetrieb und ElektroG.
Merksatz: Wer Altgeräte abgibt, gibt die Verantwortung nicht automatisch mit ab. Ein Entsorgungsfachbetrieb und lückenlose Nachweise sind Ihre Absicherung.
KrWG bei Second IT
Second IT ist Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG und folgt der Abfallhierarchie: Geräte werden nach der Datenlöschung möglichst aufbereitet und wiedervermarktet, nicht verwertbare Geräte werden zerlegt und fachgerecht recycelt. Kunden erhalten Recycling- und Entsorgungsnachweise für ihr CSR- und ESG-Reporting. Mehr zur fachgerechten IT-Entsorgung und zum IT-Kreislauf-Modell. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Ist ein ausgemustertes Notebook immer Abfall?
Nicht immer. Abfall ist eine Sache, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss. Wird ein Gerät verkauft und bestimmungsgemäß weiterverwendet, liegt in der Regel kein Abfall vor. Wird es zur Entsorgung abgegeben, schon.
Was ist der Unterschied zwischen KrWG und ElektroG?
Das KrWG ist das allgemeine Abfallgesetz. Das ElektroG regelt speziell Elektro- und Elektronikgeräte, etwa Herstellerregistrierung, Rücknahme und Behandlung. Wo das ElektroG eine Regel trifft, geht es dem KrWG vor.
Was bedeutet Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG?
Ein Betrieb, der von einer technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft zertifiziert ist. Geprüft werden unter anderem Organisation, Personal, Ausstattung und Nachweisführung. Das Zertifikat ist befristet und wird regelmäßig erneuert.
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