Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)
Thema: IT-Lifecycle, Steuern & Finanzen · Aktualisiert: 10/2026
Maus, Headset, Dockingstation oder ein günstiges Smartphone: Viele IT-Anschaffungen sind geringwertige Wirtschaftsgüter. Das vereinfacht die Abschreibung, wirft aber beim Ausmustern Fragen auf. Dieser Eintrag erklärt die Wertgrenzen, den Sammelposten als Alternative und was beim Verkauf gebrauchter Geräte gilt.
Kurz erklärt
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist ein bewegliches, abnutzbares und selbständig nutzbares Anlagegut, dessen Anschaffungskosten netto höchstens 800 Euro betragen. Solche Güter dürfen nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Für die IT-Ausmusterung heißt das: Viele Geräte stehen beim Verkauf mit null Euro in den Büchern, haben aber noch einen Marktwert.
Die Wertgrenzen im Überblick
| Anschaffungskosten (netto) | Behandlung (Stand: 10/2026) |
|---|---|
| bis 250 € | Sofortiger Abzug als Betriebsausgabe, keine besonderen Aufzeichnungen |
| 250,01 € bis 800 € | Sofortabschreibung als GWG; das Wirtschaftsgut muss in einem Verzeichnis oder in der Buchführung erkennbar sein |
| 250,01 € bis 1.000 € | Alternativ: Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG, gleichmäßig über fünf Jahre aufgelöst; Wahl einheitlich für alle Güter eines Wirtschaftsjahres |
| über 800 € bzw. über 1.000 € (Sammelposten) | Abschreibung über die Nutzungsdauer (AfA) |
Geplante Anhebungen der Grenzen wurden bisher nicht umgesetzt. Die 800-Euro-Grenze gilt seit 2018. Prüfen Sie vor dem Jahresabschluss, ob sich daran etwas geändert hat.
Was gilt als „selbständig nutzbar“?
Ein GWG muss für sich allein genutzt werden können. Ein Notebook erfüllt das. Bei Zubehör ist es schwieriger: Peripheriegeräte wie Monitor, Tastatur oder Drucker funktionieren nur zusammen mit einem Rechner und gelten deshalb nach der Rechtsprechung in der Regel nicht als selbständig nutzbar. Für Computerhardware gibt es seit 2021 eine weitere Vereinfachung: Die Finanzverwaltung lässt für Computer und Peripheriegeräte als digitale Wirtschaftsgüter eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu, unabhängig vom Preis. Die Grenzfragen spielen in der Praxis deshalb seltener eine Rolle.
GWG und Sammelposten beim Ausmustern
- Restbuchwert null: Ein sofort abgeschriebenes GWG steht nicht mehr mit einem Wert in den Büchern. Ein Verkaufserlös ist deshalb in voller Höhe ein Ertrag.
- Sammelposten bleibt unverändert: Scheidet ein Gerät aus einem Sammelposten aus, etwa durch Verkauf oder Verschrottung, wird der Sammelposten nicht vermindert. Er wird weiter planmäßig über fünf Jahre aufgelöst.
- Abgang dokumentieren: Auch für GWG sollten Sie festhalten, wann und wie ein Gerät ausgeschieden ist. Bei Geräten mit Daten gehört das Löschzertifikat dazu.
Wie Abschreibung und Marktwert bei Notebooks zusammenhängen, erklärt unser Ratgeber Le portable a-t-il été écrit-off ? Pourquoi il reste-t-il néanmoins valable ?. Zum Unterschied zwischen Buch- und Marktwert siehe auch Restwert von IT-Hardware.
Merksatz: Abgeschrieben heißt nicht wertlos. Auch ein GWG mit Buchwert null kann beim Verkauf noch Geld bringen.
Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung.
GWG und Second IT
Second IT kauft gebrauchte IT-Hardware zu marktgerechten Preisen an – unabhängig davon, wie sie in Ihren Büchern steht. Vor der Wiedervermarktung werden alle Geräte mit Blancco gelöscht, mit digital signiertem Löschzertifikat je Gerät. So haben Sie für den Anlagenabgang auch den Datenschutznachweis. Mehr zur Bestandsanalyse und Marktbewertung.
Häufige Fragen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wie hoch ist die GWG-Grenze 2026?
Die Grenze für die Sofortabschreibung liegt bei 800 Euro netto. Für den Sammelposten gilt die Spanne von 250,01 bis 1.000 Euro netto. Beide Werte sind seit 2018 unverändert (Stand: 10/2026).
Ist ein Smartphone ein geringwertiges Wirtschaftsgut?
Wenn die Anschaffungskosten netto höchstens 800 Euro betragen, kann es als GWG sofort abgeschrieben werden. Ob teurere Smartphones unter die Ein-Jahres-Regel für digitale Wirtschaftsgüter fallen, ist in der Fachliteratur umstritten. Die Einordnung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Muss ich ein verkauftes GWG versteuern?
Der Verkaufserlös ist ein betrieblicher Ertrag und unterliegt den normalen Steuern. Weil der Buchwert in der Regel null ist, wird der gesamte Erlös als Ertrag erfasst. Umsatzsteuerliche Fragen hängen vom Einzelfall ab.
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