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Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Thema: Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft & ESG · Aktualisiert: 10/2026

Produkte sollen länger halten, sich reparieren lassen und am Ende gut recycelbar sein. Die EU setzt diesen Anspruch mit der Ökodesign-Verordnung schrittweise in verbindliche Regeln um. Für IT-Hardware hat das Folgen bei Einkauf, Nutzung und Weiterverwendung.

Kurz erklärt

Die Ökodesign-Verordnung (englisch: Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) ist die EU-Verordnung (EU) 2024/1781, die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit fast aller physischen Produkte festlegt. Sie gilt seit 18. Juli 2024 und ersetzt schrittweise die frühere Ökodesign-Richtlinie. Für IT-Hardware schafft sie den Rahmen für Vorgaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteilen und einen digitalen Produktpass.

Was ist die Ökodesign-Verordnung?

Die frühere Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG betraf nur energieverbrauchsrelevante Produkte und vor allem deren Stromverbrauch. Die ESPR erweitert den Ansatz auf nahezu alle physischen Waren. Ausgenommen sind unter anderem Lebens- und Futtermittel, Arzneimittel und Fahrzeuge. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Die ESPR selbst enthält noch keine Produktvorgaben. Diese legt die EU-Kommission schrittweise in delegierten Rechtsakten für einzelne Produktgruppen fest. Welche Gruppen zuerst kommen, regelt ein Arbeitsplan.

Was verlangt die ESPR? (Stand: 10/2026)

Baustein Inhalt Stand
Produktanforderungen Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteile, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Informationspflichten Werden je Produktgruppe in delegierten Rechtsakten festgelegt
Digitaler Produktpass Digitale Produktinformationen, abrufbar etwa über einen QR-Code EU-Register für Produktpässe seit 19. Juli 2026 vorgesehen, Pflicht je Produktgruppe
Vernichtungsverbot Verbot, unverkaufte Verbraucherprodukte zu vernichten Gilt seit 19. Juli 2026 für Bekleidung und Schuhe bei großen Unternehmen, Ausweitung auf weitere Produkte möglich
Offenlegung Große Unternehmen veröffentlichen Angaben zu vernichteten unverkauften Produkten Gestaffelt nach Unternehmensgröße

Für Smartphones und Tablets gelten bereits seit Juni 2025 eigene Ökodesign-Vorgaben und ein Energielabel mit Reparierbarkeitsklasse. Diese stammen noch aus dem alten Rechtsrahmen, verfolgen aber dieselben Ziele. Mehr dazu unter Reparierbarkeitsindex.

Bedeutung für IT-Hardware

  • Beschaffung: Angaben zu Lebensdauer, Reparierbarkeit und Ersatzteilen werden vergleichbar und fließen in eine nachhaltige Beschaffung ein.
  • Nutzung: Bessere Reparierbarkeit verlängert die Nutzungsdauer und senkt Kosten.
  • Réutilisation : Leichter austauschbare Akkus und verfügbare Ersatzteile erleichtern das Refurbishment.
  • Recyclage : Informationen im Produktpass helfen Entsorgern, Materialien gezielt zurückzugewinnen.

Eng verwandt ist das Recht auf Reparatur, das Hersteller bestimmter Produktgruppen zur Reparatur verpflichtet. Hintergründe zu einer langlebigen IT-Strategie liefert der Beitrag Nachhaltige IT-Strategie gegen Wegwerfkultur.

Merksatz: Die ESPR ist ein Rahmen. Was konkret gilt, entscheidet sich Produktgruppe für Produktgruppe – prüfen Sie den Stand regelmäßig.

Ökodesign und Second IT

Second IT verlängert die Lebensdauer von IT-Hardware durch Reparatur, Bauteil-Refurbishing und Upgrades und vermarktet aufbereitete Geräte weiter. Nicht mehr nutzbare Geräte werden zerlegt und fachgerecht recycelt, mit Nachweisen für Ihr ESG-Reporting. Mehr zur nachhaltigen IT-Entsorgung.

Häufige Fragen zur Ökodesign-Verordnung

Gilt die ESPR schon für Notebooks und PCs?

Die Verordnung ist in Kraft, konkrete Vorgaben für einzelne Produktgruppen folgen aber erst in delegierten Rechtsakten. Für Computer gelten bis dahin weiter die bestehenden Ökodesign-Anforderungen aus dem alten Rahmen (Stand: 10/2026).

Was ist der Unterschied zwischen ESPR und Ökodesign-Richtlinie?

Die Richtlinie von 2009 betraf nur energieverbrauchsrelevante Produkte und musste national umgesetzt werden. Die ESPR ist eine Verordnung, gilt direkt und erfasst fast alle physischen Produkte mit deutlich mehr Aspekten als dem Energieverbrauch.

Müssen Unternehmen als Käufer etwas tun?

Pflichten treffen vor allem Hersteller, Importeure und Händler. Als Käufer profitieren Sie von besseren Informationen. Das Vernichtungsverbot betrifft Unternehmen, die unverkaufte Verbraucherprodukte führen.

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