B2B-Geräte nach ElektroG
Thema: Entsorgung, Recycling & Umweltrecht · Aktualisiert: 10/2026
Stand: 10/2026
Kurz erklärt
B2B-Geräte sind im Sinne des ElektroG Elektro- und Elektronikgeräte, die ausschließlich von anderen Nutzern als privaten Haushalten verwendet werden, etwa Rack-Server oder Industrieanlagen. Für ihre Altgeräte gelten andere Rücknahmeregeln als für Haushaltsgeräte: Sie gehören nicht in kommunale Sammelstellen, sondern werden über den Hersteller oder einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt. Geräte, die auch privat genutzt werden können, gelten dagegen als B2C-Geräte.
B2B oder B2C – die Abgrenzung
Entscheidend ist nicht, wer ein Gerät gekauft hat, sondern ob es potenziell auch in privaten Haushalten genutzt werden kann. Das ElektroG regelt in § 3 Nr. 5: Geräte, die sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern verwendet werden können, gelten als Altgeräte aus privaten Haushalten.
| Gerät | Einordnung |
|---|---|
| Notebook, PC, Monitor, Smartphone, Tablet | in der Regel B2C (Dual-Use), auch wenn sie im Büro stehen |
| Rack-Server, Storage-System, große Netzwerkschränke | häufig B2B |
| Großkopierer, Spezial- und Industriegeräte | je nach Bauart und Vertrieb B2B oder B2C |
Die Einordnung legt der Hersteller bei der Registrierung bei der stiftung ear fest.
Rücknahme und Entsorgung
Für B2B-Altgeräte muss der Hersteller nach § 19 ElektroG eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen. Hersteller und Nutzer können abweichende Vereinbarungen zur Kostentragung treffen. Das ElektroG wurde zuletzt zum 1. Januar 2026 geändert. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Löschung von Daten auf den Geräten bleibt in jedem Fall Ihr Unternehmen verantwortlich.
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Häufige Fragen zu B2B-Geräten
Sind Firmen-Notebooks B2B-Geräte?
In der Regel nicht. Notebooks können auch privat genutzt werden und gelten deshalb als Geräte aus privaten Haushalten, selbst wenn ein Unternehmen sie gekauft hat.
Darf ich B2B-Altgeräte am Wertstoffhof abgeben?
Kommunale Sammelstellen sind für Altgeräte aus privaten Haushalten gedacht. B2B-Geräte geben Sie an den Hersteller oder einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Müssen B2B-Geräte vor der Abgabe gelöscht werden?
Ja, wenn sie Daten speichern. Das gilt für Server und Storage genauso wie für Notebooks. Lassen Sie sich die Löschung je Seriennummer bestätigen.
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