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Lithium-Akkus versenden (UN 3481)

Thema: Sicherheitslogistik & Transport · Aktualisiert: 10/2026

Fast jedes Notebook, Smartphone und Tablet enthält einen Lithium-Ionen-Akku. Für den Transport gelten diese Akkus als Gefahrgut. Wer ausgemusterte Geräte verschickt, sollte deshalb wissen, was hinter der Nummer UN 3481 steckt und wann besondere Regeln greifen.

Stand: 10/2026

Kurz erklärt

UN 3481 ist die UN-Nummer für Lithium-Ionen-Batterien, die in Geräte eingebaut oder mit Geräten verpackt sind, also etwa der Akku in einem Notebook. Solche Sendungen gehören zur Gefahrgutklasse 9 und unterliegen auf der Straße dem ADR. Für kleine Akkus in intakten Geräten gelten erleichterte Regeln, beschädigte oder defekte Akkus brauchen dagegen besondere Verpackung und Kennzeichnung.

Die UN-Nummern für Lithium-Batterien

UN-Nummern sind vierstellige Kennziffern, mit denen gefährliche Güter weltweit einheitlich bezeichnet werden. Für Lithium-Batterien gibt es vier Nummern:

UN-Nummer Bezeichnung Beispiel
UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien, lose Ersatzakku, Powerbank
UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt Notebook mit eingebautem Akku; Gerät und Akku im selben Karton
UN 3090 Lithium-Metall-Batterien, lose Knopfzellen, Lithium-Batterien ohne Ladefunktion
UN 3091 Lithium-Metall-Batterien in oder mit Ausrüstungen Gerät mit eingebauter Lithium-Knopfzelle

Für den Straßentransport gilt in Europa das ADR, das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es wird alle zwei Jahre überarbeitet; aktuell gilt die Ausgabe 2025. Seit dieser Ausgabe gibt es zusätzlich UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien.

Wann erleichterte Regeln gelten

Die Sondervorschrift 188 des ADR nimmt kleine Lithium-Batterien weitgehend von den Gefahrgutvorschriften aus, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für Lithium-Ionen-Batterien liegt die Grenze bei 20 Wh je Zelle und 100 Wh je Batterie. Die meisten Notebook-, Tablet- und Smartphone-Akkus liegen darunter. Auch dann sind aber Vorgaben zu Verpackung, Schutz gegen Kurzschluss und unbeabsichtigtes Einschalten sowie in vielen Fällen ein Lithium-Batterie-Kennzeichen auf dem Paket zu beachten.

Akkus über 100 Wh, etwa von großen USV-Anlagen, fallen voll unter das Gefahrgutrecht. Paketdienste haben zudem eigene Annahmebedingungen, die strenger sein können als das ADR.

Beschädigte und defekte Akkus

Ein aufgeblähter, ausgelaufener oder überhitzter Akku ist ein Brandrisiko. Für beschädigte oder defekte Lithium-Batterien gilt die Sondervorschrift 376 des ADR mit strengeren Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung. Akkus, die zu einer gefährlichen Reaktion neigen, dürfen nur unter besonderen Bedingungen befördert werden. Geräte mit sichtbar beschädigtem Akku sollten Sie deshalb vor dem Versand gesondert melden und nicht einfach mitverpacken.

Zum État de la batterie gehört auch die Frage, ob ein Akku noch sicher transportiert werden kann. Wie Sie Geräte beim Austritt von Mitarbeitenden einsammeln, zeigt unsere Offboarding-Checkliste.

Merksatz: Intakter Akku im Gerät ist meist unkompliziert. Beschädigter Akku ist immer ein Sonderfall – vorher melden, nie einfach mitschicken.

Versand ausgemusterter Geräte mit Second IT

Second IT holt Hardware mit eigener Logistique de sécurité ab: Direktfahrten ohne Zwischenlager, GPS-Überwachung, verplombt und versichert, mit geschultem Personal für IT-Transporte. Für den Selbstversand gibt es den PELI Case für bis zu 31 kg, den Rollwagen für größere Mengen und den Einzelversand per DHL-Retoure. Klären Sie Geräte mit beschädigtem Akku vorab mit Ihrem Ansprechpartner. Die fachgerechte Behandlung von Batterien übernimmt Second IT bei der Entsorgung.

Häufige Fragen zu UN 3481

Was bedeutet UN 3481?

UN 3481 steht für Lithium-Ionen-Batterien, die in einem Gerät eingebaut oder zusammen mit einem Gerät verpackt sind. Die Nummer wird auf Versandpapieren und gegebenenfalls auf dem Paket angegeben.

Darf ich Notebooks mit Akku per Paket verschicken?

In der Regel ja, wenn die Akkus intakt sind, unter den Grenzwerten der Sondervorschrift 188 liegen und die Geräte gegen Einschalten und Beschädigung geschützt verpackt sind. Prüfen Sie zusätzlich die Bedingungen Ihres Paketdienstes.

Was mache ich mit einem aufgeblähten Akku?

Nicht weiter benutzen, nicht laden und nicht mit anderen Geräten verpacken. Lagern Sie das Gerät auf nicht brennbarem Untergrund und klären Sie den Transport mit einem Fachbetrieb, denn für beschädigte Akkus gelten strengere Regeln.

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