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Erstbehandlungsanlage (EBA)

Thema: Entsorgung, Recycling & Umweltrecht · Aktualisiert: 10/2026

Kurz erklärt

Eine Erstbehandlungsanlage (EBA) ist ein Betrieb, der Elektro- und Elektronikaltgeräte nach dem ElektroG als Erstes behandelt, also prüft, für die Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe entfernt oder die Geräte zerlegt. Erstbehandlungsanlagen müssen jährlich von einem Sachverständigen zertifiziert werden. Für ausgemusterte IT ist die EBA die Stelle, an der entschieden wird, was weiterverwendet und was recycelt wird.

Aufgaben und Pflichten

Das ElektroG schreibt vor, dass die Erstbehandlung von Altgeräten nur in zertifizierten Anlagen stattfinden darf (§ 21 ElektroG). Zur Erstbehandlung gehören:

Pflicht Inhalt
Zertifizierung Jährlich durch einen Sachverständigen
Anzeige bei der stiftung ear Seit 2022 vor Aufnahme der Tätigkeit, je zertifiziertem Standort
Behandlungsanforderungen Vorgaben aus ElektroG und Behandlungsverordnung, Stand der Technik
Mitteilungen Jährliche Meldung der behandelten Mengen

Bedeutung für Unternehmen

Wer Altgeräte abgibt, sollte wissen, wo sie erstbehandelt werden. Eine zertifizierte EBA und Nachweise über die Behandlung sichern Sie als Abfallerzeuger ab. Für Datenträger gilt: Sie sollten vor der Behandlung gelöscht oder vernichtet sein. Mehr zu den Pflichten im Ratgeber Entsorgungsfachbetrieb und ElektroG.

Second IT folgt der Abfallhierarchie: Geräte werden nach der Datenlöschung möglichst aufbereitet, nicht verwertbare Geräte gehen in die fachgerechte Élimination des TI mit Nachweisen.

Häufige Fragen zur Erstbehandlungsanlage

Ist jeder Entsorger eine Erstbehandlungsanlage?

Nein. Sammler und Transporteure dürfen Altgeräte nur weitergeben. Behandeln darf erst eine zertifizierte EBA.

Werden Daten in der Erstbehandlung gelöscht?

Das ist nicht Aufgabe der EBA nach ElektroG. Die Datenlöschung sollte vorher stattfinden und belegt sein.

Wo finde ich zertifizierte Erstbehandlungsanlagen?

Fragen Sie Ihren Entsorger, wo die Geräte erstbehandelt werden, und lassen Sie sich das aktuelle Zertifikat nach § 21 ElektroG zeigen. Die Zertifizierung muss jährlich erneuert werden.

Erst löschen, dann wiederverwenden oder recyceln – mit Nachweisen.

Senden Sie uns Ihre Geräteliste. Ihr Angebot erhalten Sie in durchschnittlich 48 Stunden.

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