Elektroschrott
Thema: Entsorgung, Recycling & Umweltrecht · Aktualisiert: 10/2026
Ausgediente Notebooks, Monitore, Drucker und Server landen früher oder später als Elektroschrott in der Verwertung – oder bekommen vorher ein zweites Leben. Was rechtlich als Elektroschrott gilt, welche Regeln für Unternehmen greifen und warum Wiederverwendung Vorrang hat, erklärt dieser Eintrag.
Kurz erklärt
Elektroschrott (englisch E-Waste) sind Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, weil ihr Besitzer sich ihrer entledigt oder entledigen will. Im Gesetz heißen sie Altgeräte. Sie enthalten Wertstoffe wie Kupfer und Edelmetalle, aber auch Schadstoffe, und dürfen deshalb nicht in den Restmüll. Für die IT-Ausmusterung gilt: Erst prüfen, ob ein Gerät wiederverwendet werden kann, dann fachgerecht verwerten – mit Nachweis.
Was ist Elektroschrott?
Rechtlich wird ein Gerät zu Elektroschrott, sobald es Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nennt solche Geräte „Altgeräte“. Ein funktionsfähiges Notebook, das nach Löschung und Aufbereitung weiterverkauft wird, ist dagegen ein Gebrauchtgerät und kein Abfall.
Zum Elektroschrott zählen fast alle Geräte, die mit Strom oder Batterie betrieben werden: von Smartphones und Tastaturen über PCs und Monitore bis zu Servern, Druckern und Netzwerktechnik. Auch Akkus und Leuchtmittel werden gesondert erfasst.
Weltweit fällt viel Elektroschrott an. Der Global E-waste Monitor 2024 der Vereinten Nationen beziffert die Menge für das Jahr 2022 auf 62 Millionen Tonnen, von denen nur 22,3 % nachweislich ordnungsgemäß gesammelt und recycelt wurden. Weitere Zahlen und Hintergründe liefert unser Beitrag 10 überraschende Fakten über Elektroschrott.
Rechtsrahmen für Elektroschrott (Stand: 10/2026)
| Regelwerk | Worum es geht |
|---|---|
| Directive WEEE 2012/19/EU | EU-Vorgaben zu Sammlung, Behandlung und Herstellerverantwortung |
| ElektroG | Deutsche Umsetzung: Registrierung der Hersteller, Rücknahme, Sammelgruppen, Behandlung |
| Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) | Abfallbegriff, Abfallhierarchie, Pflichten von Abfallerzeugern und Entsorgern |
| RoHS-Richtlinie | Beschränkung gefährlicher Stoffe in neuen Geräten |
| Batterierecht | Getrennte Erfassung und Entnahme von Batterien und Akkus |
Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Private Haushalte geben Altgeräte bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel ab. Für gewerblich genutzte Geräte gelten teilweise andere Rücknahmewege, die oft vertraglich mit dem Hersteller oder einem Entsorger geregelt sind. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum Elektroschrott mehr als Abfall ist
Elektroschrott ist eine Rohstoffquelle. Leiterplatten enthalten Kupfer, Gold, Silber und Palladium, Gehäuse Aluminium und Kunststoffe. Gleichzeitig stecken Schadstoffe darin, etwa in Batterien, Bildröhren älterer Monitore oder Leuchtmitteln. Deshalb schreibt das Recht eine fachgerechte Erstbehandlung vor, bei der Schadstoffe entfernt und Wertstoffe getrennt werden. Wie Gold und andere Edelmetalle zurückgewonnen werden, erklärt der Eintrag Edelmetallrückgewinnung.
Noch besser ist es, Elektroschrott gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Abfallhierarchie stellt Vermeidung und Wiederverwendung vor das Recycling. Praktische Ansätze für Unternehmen zeigt der Ratgeber E-Waste vermeiden.
Merksatz: Ein Gerät wird erst zu Elektroschrott, wenn es niemand mehr nutzen kann oder will. Löschen und Aufbereiten verschiebt diesen Zeitpunkt oft um Jahre.
Elektroschrott bei Second IT
Second IT prüft ausgemusterte Geräte zuerst auf Wiederverwendung: löschen, reparieren, aufbereiten, weiterverkaufen. Was sich nicht mehr nutzen lässt, entsorgt Second IT als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG – mit Demontage, fachgerechter Schadstoffbehandlung und Rückgewinnung von Materialien wie Edelmetallen. Kunden erhalten Recycling- und Entsorgungsnachweise für ihr CSR- und ESG-Reporting. Mehr zur fachgerechten IT-Entsorgung.
Questions fréquentes concernant les déchets électroniques
Ist ein altes, aber funktionierendes Notebook Elektroschrott?
Nicht automatisch. Abfall ist ein Gerät erst, wenn der Besitzer sich seiner entledigt oder entledigen will. Wird es gelöscht, geprüft und weiterverkauft, bleibt es ein Produkt. Erst wenn es nicht mehr genutzt werden kann, wird es zu Elektroschrott.
Was ist der Unterschied zwischen Elektroschrott und E-Waste?
Es gibt keinen. E-Waste ist die englische Bezeichnung, im deutschen Recht spricht man von Altgeräten bzw. Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Muss ich Daten löschen, bevor Elektroschrott entsorgt wird?
Ja. Das Abfallrecht regelt die Stoffe, nicht die Daten. Für personenbezogene Daten gilt weiterhin die DSGVO. Datenträger sollten vor der Entsorgung nachweisbar gelöscht oder physisch vernichtet werden.
Verwandte Begriffe
Erst wiederverwenden, dann fachgerecht entsorgen – mit Nachweis.
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