Gefahrübergang und Eigentumsübergang
Thema: IT-Lifecycle, Steuern & Finanzen · Aktualisiert: 10/2026
Kurz erklärt
Der Gefahrübergang ist der Zeitpunkt, ab dem beim Kauf das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der Eigentumsübergang ist davon zu trennen: Er bestimmt, ab wann der Käufer rechtlich Eigentümer ist. Beim Verkauf ausgemusterter IT-Hardware legen beide Zeitpunkte fest, wer bei Verlust oder Schaden auf dem Transport das Risiko trägt.
Gefahrübergang und Eigentumsübergang im BGB
| Term | Grundregel | Typische Abweichung |
|---|---|---|
| Gefahrübergang | Mit Übergabe der Sache (§ 446 BGB) | Beim Versendungskauf schon mit Übergabe an das Transportunternehmen (§ 447 BGB); vertraglich abweichende Regelungen sind möglich |
| Eigentumsübergang | Durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB) | Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung (§ 449 BGB) |
Zwischen Unternehmen werden beide Punkte meist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag geregelt. Lesen Sie diese Klauseln vor einem Verkauf genau. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Bedeutung beim Verkauf ausgemusterter IT
Wann die Gefahr übergeht, entscheidet, wer einen Verlust auf dem Transport tragen muss und welche Transportversicherung greift. Für den Datenschutz ist die Frage davon getrennt zu betrachten: Solange Daten auf den Geräten liegen, bleiben Sie für deren Schutz verantwortlich. Eine lückenlose Chain of Custody mit Übernahmeprotokoll hält fest, wann welche Geräte übergeben wurden.
In den AGB von Second IT (Stand: 8. Dezember 2021) ist für den Ankauf geregelt: Der Gefahrenübergang erfolgt bei der Warenannahme im Haus oder, bei verplombten Abholungen durch Second IT, bei der Verplombung des Fahrzeugs am Abholort. Das Eigentum geht durch Einigung und Übergabe über. Worauf Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters insgesamt achten, zeigt der Ratgeber ITAD-Anbieter auswählen.
Häufige Fragen zum Gefahrübergang
Was ist der Unterschied zwischen Gefahrübergang und Eigentumsübergang?
Der Gefahrübergang regelt, wer das Risiko für Verlust oder Beschädigung trägt. Der Eigentumsübergang regelt, wem die Sache rechtlich gehört. Beide Zeitpunkte können auseinanderfallen.
Wann geht beim Versand die Gefahr über?
Beim Versendungskauf zwischen Unternehmen nach § 447 BGB grundsätzlich mit Übergabe an das Transportunternehmen. Verträge und AGB können etwas anderes vorsehen.
Ändert der Gefahrübergang etwas an meiner Datenschutzpflicht?
Nein. Datenschutzrechtlich bleiben Sie verantwortlich, bis die Daten nachweisbar gelöscht oder vernichtet sind. Dafür sorgen der Vertrag mit dem Dienstleister und die Nachweise je Gerät.
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