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Digitaler Produktpass

Thema: Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft & ESG · Aktualisiert: 10/2026

Woraus besteht ein Gerät, wie lässt es sich reparieren, und was passiert am Ende mit seinen Rohstoffen? Diese Fragen soll künftig ein digitaler Produktpass beantworten. Für Hersteller, Händler und alle, die gebrauchte Geräte aufbereiten oder recyceln, ist das ein wichtiges Zukunftsthema. Hier lesen Sie, was der Pass ist, was er enthält und ab wann er gilt (Stand: 10/2026).

Kurz erklärt

Der digitale Produktpass (DPP) ist ein elektronischer Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger wie einen QR-Code abrufbar ist und Angaben zu Materialien, Reparatur, Recycling und Umweltwirkungen enthält. Rechtsgrundlage ist vor allem die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), die die Inhalte für einzelne Produktgruppen schrittweise festlegt. Für die Kreislaufwirtschaft soll er Reparatur, Wiederverwendung und Recycling erleichtern.

Rechtsgrundlage und Zeitplan

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit 18. Juli 2024 in Kraft. Sie schafft den Rahmen für digitale Produktpässe, legt die Pflichten aber nicht direkt für alle Produkte fest. Welche Produktgruppe wann einen Pass braucht und welche Daten er enthalten muss, bestimmt die EU-Kommission in eigenen delegierten Rechtsakten. Die Prioritäten dafür beschreibt ihr Arbeitsplan für die Jahre 2025 bis 2030.

Meilenstein Stand: 10/2026
Ökodesign-Verordnung (ESPR) in Kraft 18. Juli 2024
Zentrales EU-Register für Produktpässe Von der Kommission bis 19. Juli 2026 einzurichten
Batteriepass nach EU-Batterieverordnung Ab 18. Februar 2027 für Batterien von Elektrofahrzeugen, leichten Verkehrsmitteln und Industriebatterien über 2 kWh
Weitere Produktgruppen Schrittweise nach Erlass der jeweiligen delegierten Rechtsakte, jeweils mit Übergangsfrist

Für Notebooks, Smartphones oder Server besteht Stand 10/2026 noch keine verbindliche Produktpass-Pflicht. Auch Gerätebatterien in Notebooks fallen nicht unter die Kategorien des Batteriepasses. Mehr dazu im Eintrag Batteriegesetz und EU-Batterieverordnung.

Was ein digitaler Produktpass enthalten kann

  • Eindeutige Kennung des Produkts, des Modells oder der Charge und Angaben zum Hersteller
  • Materialien und Stoffe, insbesondere besorgniserregende Stoffe, und Anteile recycelter Materialien
  • Umweltinformationen, zum Beispiel zum CO₂-Fußabdruck
  • Reparatur- und Demontageinformationen, Ersatzteile und Hinweise zur Wartung
  • Hinweise für das Lebensende, etwa zur Sammlung, Zerlegung und zum Recycling
  • Konformitätsnachweise und Dokumente für Behörden

Nicht alle Daten sind für alle sichtbar. Vorgesehen sind abgestufte Zugriffsrechte für Verbraucher, Reparaturbetriebe, Recycler und Behörden.

Merksatz: Der Produktpass macht aus einem Gerät eine Informationsquelle – für den Kauf, die Reparatur und das Recycling.

Bedeutung für IT-Hardware und Remarketing

Für die Circular economy in der IT kann der Pass mehrere Lücken schließen: Aufbereiter erhalten verlässliche Angaben zu Ersatzteilen und Demontage, Recycler wissen, welche Materialien im Gerät stecken, und Unternehmen können Daten für ihre Nachhaltigkeitsberichte übernehmen, etwa nach ESRS E5. Wichtig: Ein Produktpass enthält Produktdaten, keine Nutzerdaten. Die Löschung von Firmendaten auf einem Gerät bleibt eine eigene Aufgabe. Wie IT-Kreisläufe heute schon funktionieren, zeigt der Beitrag Wie aus Ihrer IT ein Kreislauf-Modell wird.

Digitaler Produktpass und Second IT

Second IT verlängert die Nutzung von IT-Hardware durch Prüfung, Reparatur und Refurbishment und setzt auf Wiederverwendung vor Recycling. Was sich nicht mehr verwenden lässt, wird als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG fachgerecht verwertet. Kunden erhalten Recycling- und Entsorgungsnachweise für ihr CSR- und ESG-Reporting. Mehr zur IT-Entsorgung mit Nachweis.

Häufige Fragen zum digitalen Produktpass

Ab wann gilt der digitale Produktpass?

Es gibt kein einheitliches Startdatum. Der Batteriepass gilt ab 18. Februar 2027 für bestimmte Batterien. Für andere Produktgruppen beginnt die Pflicht erst, wenn die EU-Kommission die jeweiligen delegierten Rechtsakte erlassen hat und deren Übergangsfristen abgelaufen sind (Stand: 10/2026).

Brauchen Unternehmen, die IT nur nutzen, einen Produktpass?

Nein. Die Pflichten treffen vor allem Hersteller, Importeure und Händler, die Produkte in Verkehr bringen. Unternehmen, die IT einkaufen und nutzen, profitieren von den Daten, etwa für Beschaffung und Berichte.

Enthält der Produktpass persönliche Daten der Nutzer?

Nein. Er beschreibt das Produkt, nicht die Daten, die jemand darauf gespeichert hat. Die sichere Löschung bleibt deshalb vor jeder Weitergabe nötig.

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