Device as a Service (DaaS)
Thema: IT-Lifecycle, Steuern & Finanzen · Aktualisiert: 10/2026
Statt Notebooks zu kaufen, zahlen immer mehr Unternehmen eine monatliche Gebühr pro Gerät – inklusive Einrichtung, Support und Austausch. Das Modell heißt Device as a Service. Hier lesen Sie, wie es funktioniert, worin es sich vom Leasing unterscheidet und worauf Sie am Ende der Laufzeit achten sollten.
Kurz erklärt
Device as a Service (DaaS) ist ein Bezugsmodell, bei dem ein Anbieter IT-Geräte wie Notebooks, Smartphones oder Tablets zusammen mit Dienstleistungen gegen eine laufende Gebühr bereitstellt. Typisch sind Lieferung, Einrichtung, Wartung, Austausch und Rücknahme in einem Vertrag. Am Ende der Laufzeit gehen die Geräte meist an den Anbieter zurück, weshalb Datenlöschung und Nachweise vertraglich geregelt sein müssen.
So funktioniert Device as a Service
Bei DaaS kaufen Sie keine Geräte, sondern eine Leistung: eine bestimmte Zahl einsatzbereiter Arbeitsplätze über eine feste Laufzeit. Der Anbieter beschafft die Hardware, liefert sie vorkonfiguriert, kümmert sich um Reparaturen und tauscht Geräte nach einem vereinbarten Refresh-Zyklus aus. Abgerechnet wird meist pro Gerät oder pro Nutzer und Monat.
Vorsicht bei der Abkürzung: DaaS steht auch für „Desktop as a Service“. Damit sind virtuelle Desktops aus der Cloud gemeint, also keine physischen Geräte.
DaaS, Leasing und Kauf im Vergleich
| Merkmal | Kauf | Leasing | Device as a Service |
|---|---|---|---|
| Eigentum an den Geräten | The company | Leasinggeber | In der Regel Anbieter |
| Leistungsumfang | Nur Hardware | Finanzierung der Hardware | Hardware plus Dienstleistungen |
| Kostenverlauf | Einmalige Investition | Laufende Raten | Laufende Gebühr pro Gerät oder Nutzer |
| Ende der Nutzung | Unternehmen entscheidet über Verkauf oder Entsorgung | Rückgabe, Ablösung oder Verlängerung | Rückgabe an den Anbieter |
| Restwert | Fließt dem Unternehmen zu | Je nach Vertrag | Meist beim Anbieter, oft schon in der Gebühr eingepreist |
Ob sich DaaS rechnet, zeigt erst ein Vergleich der Total Cost of Ownership über die gesamte Laufzeit. Dazu gehört auch der Erlös, den gekaufte Geräte am Ende über einen Weiterverkauf bringen. Wie Kosten bilanziell behandelt werden, hängt vom Vertrag und vom Rechnungslegungsstandard ab. Dieser Eintrag erklärt Begriffe und ersetzt keine Steuerberatung.
Worauf Sie bei der Rückgabe achten sollten
Bei DaaS und Leasing verlassen die Geräte am Ende Ihr Unternehmen – mit allem, was noch darauf gespeichert ist. Die Verantwortung für personenbezogene Daten bleibt bei Ihnen. Klären Sie deshalb schon bei Vertragsschluss:
- Wer löscht die Daten, mit welchem Verfahren und wann?
- Erhalten Sie ein Löschzertifikat je Seriennummer?
- Wie werden die Geräte transportiert, und wer haftet unterwegs?
- What happens with defective data carriers?
- Sind Sperren wie MDM-Bindungen vor der Rückgabe zu lösen?
Bei klassischem Leasing lohnt oft der Vergleich, ob Ablösen und Verkaufen günstiger ist als die Rückgabe. Die Optionen erklärt unser Ratgeber Leasingrückgabe bei IT. Wer Geräte kauft, kann sie am Ende über ein Buyback zu Geld machen.
Bezug zu Second IT
Second IT unterstützt Unternehmen mit Beratung zu Bestandsanalyse, Marktbewertung und IT-Rückführung. Gekaufte oder abgelöste Geräte kauft Second IT zu marktgerechten Preisen an, löscht sie zertifiziert mit Blancco und liefert ein Löschzertifikat je Gerät. Mehr zur Beratung im IT-Lebenszyklus.
Häufige Fragen zu Device as a Service
Was ist der Unterschied zwischen DaaS und Leasing?
Leasing finanziert vor allem die Nutzung der Hardware. Device as a Service bündelt Hardware mit Dienstleistungen wie Einrichtung, Support, Austausch und Rücknahme in einem Vertrag mit laufender Gebühr.
Wem gehören die Geräte bei Device as a Service?
In der Regel bleiben sie Eigentum des Anbieters oder seines Finanzierungspartners. Deshalb gehen sie am Ende der Laufzeit zurück. Einzelne Verträge sehen eine Kaufoption vor.
Wer ist bei DaaS für die Datenlöschung verantwortlich?
Datenschutzrechtlich bleibt Ihr Unternehmen verantwortlich, solange Ihre Daten auf den Geräten liegen. Der Vertrag sollte festlegen, wer löscht, mit welchem Verfahren und welche Nachweise Sie je Gerät erhalten.
Verwandte Begriffe
Geräte ablösen, verkaufen und zertifiziert löschen lassen.
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