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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Thema: Datenschutz & Recht · Aktualisiert: 10/2026

Kurz erklärt

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das deutsche Gesetz, das die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzt und dort ausfüllt, wo die DSGVO den Mitgliedstaaten Spielraum lässt. Es regelt etwa den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis, die Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten und Einschränkungen von Betroffenenrechten. Für die IT-Ausmusterung gilt das BDSG neben der DSGVO, wenn auf Altgeräten personenbezogene Daten liegen.

Was regelt das Bundesdatenschutzgesetz?

Das BDSG in seiner heutigen Fassung gilt seit dem 25. Mai 2018, zeitgleich mit der DSGVO. Die DSGVO geht als EU-Verordnung vor. Das BDSG darf sie nur dort ergänzen, wo sie es ausdrücklich erlaubt (Öffnungsklauseln). Wichtige Inhalte für Unternehmen:

  • Datenschutzbeauftragte: Nach § 38 BDSG müssen Unternehmen in der Regel eine Datenschutzbeauftragte benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
  • Besondere Kategorien: § 22 BDSG regelt, wann Gesundheits- oder andere sensible Daten verarbeitet werden dürfen.
  • Betroffenenrechte: Das BDSG enthält Einschränkungen, etwa zum Recht auf Löschung, wenn eine Löschung bei nicht automatisierter Verarbeitung unverhältnismäßig wäre.
  • Straf- und Bußgeldvorschriften: Ergänzende Sanktionen für bestimmte Verstöße.

Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

BDSG und ausgemusterte IT

Für die Ausmusterung zählen vor allem die Grundsätze und Sicherheitspflichten der DSGVO. Das BDSG kommt hinzu, etwa wenn auf Altgeräten Beschäftigtendaten oder besondere Kategorien von Daten liegen. Für Berufsgeheimnisträger gilt zusätzlich das Strafrecht, siehe Berufsgeheimnis (§ 203 StGB). Wie Sie Datenträger insgesamt rechtssicher abgeben, zeigt der Ratgeber Datenträger DSGVO-konform entsorgen. Bei Second IT sind Mitarbeitende auf das Datengeheimnis verpflichtet, und NDAs sind möglich.

Häufige Fragen zum BDSG

Gilt das BDSG noch neben der DSGVO?

Ja. Die DSGVO gilt unmittelbar, das BDSG ergänzt sie in den Bereichen, die die DSGVO den Mitgliedstaaten überlässt.

Was ist der Unterschied zwischen BDSG und DSGVO?

Die DSGVO ist EU-Recht und gilt in allen Mitgliedstaaten. Das BDSG ist ein deutsches Bundesgesetz mit ergänzenden Regeln, etwa zu Datenschutzbeauftragten und zum Beschäftigtendatenschutz.

Muss ich nach BDSG Altgeräte anders löschen als nach DSGVO?

Nein, ein eigenes Löschverfahren schreibt das BDSG nicht vor. Maßgeblich sind die Pflichten zu sicherer Verarbeitung und Nachweis aus der DSGVO.

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